Donnerstag, 31.05.2012
 
 
Sondernewsletter 05: Politisches System in Israel
 

„Die einzige Demokratie im Nahen Osten“ wird Israel oft genannt. Und so sehr es sich auch wünschen möge, dass auch die Nachbarn dauerhaft demokratische Rechtsstaaten erhalten – für den Moment bleibt die Bezeichnung bestehen.

Doch wie „funktioniert“ eigentlich das politische System in Israel? Und warum ist eines der wichtigsten Projekte, das die neue Regierung nach ihrer Koalitionsumbildung angekündigt hat, ein Wechsel des Wahlsystems? Dieser Newsletter versucht, Licht ins Dunkel zu bringen.



 
 
 
Der Präsident

Der Präsident (heb. Nessi ha-medina, Staatspräsident) ist das Staatsoberhaupt.

Shimon Peres ist seit 2007 der neunte Präsident. Seine Vorgänger waren:
 
Chaim Weizmann (1949 – 1952), Politiker, Wissenschaftler
Yitzhak Ben-Zvi (1952 – 1963), Politiker, Historiker
Zalman Shazar (1963 – 1973), Gelehrter, Schriftsteller, Dichter
Ephraim Katzir (1973 – 1978), Biochemiker
Yitzhak Navon (1978 – 1983), Pädagoge, Schriftsteller
Chaim Herzog (1983 – 1993), Anwalt, General, Diplomat
Ezer Weizman (1993 – 2000), General der Luftstreitkräfte, Politiker
Moshe Katsav (2000 – 2007), Sozialpolitiker


Die israelischen Präsidenten

Die Aufgaben des Präsidenten sind ähnlich denen des deutschen Bundespräsidenten in erster Linie zeremonieller und formeller Natur.

Zu den formellen Aufgaben des Präsidenten gehören die Eröffnung der ersten Sitzung einer neu gewählten Knesset; die Entgegennahme der Beglaubigungsschreiben ausländischer Diplomaten; die Unterzeichnung von Verträgen und durch die Knesset verabschiedeten Gesetzen; die Ernennung von Richtern, des Direktors der israelischen Staatsbank und der Leiter der diplomatischen Missionen Israels im Ausland nach jeweiligen Empfehlungen der zuständigen Institutionen; die Begnadigung von Gefangenen und die Umwandlung von Justizstrafen auf Empfehlung des Justizministers.

Darüber hinaus übernimmt der Präsident öffentliche oder informelle Aufgaben, darunter öffentliche Aufrufe an die Bürger, Ehrenämter in kommunalen und sozialen Einrichtungen sowie bei der Unterstützung öffentlicher Aktionen, z.B. im Kampf für mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Der Präsident, der sein Amt maximal für eine Amtsperiode ausüben kann, wird alle sieben Jahre durch eine einfache Mehrheit der Knesset aus einem Kreis von Kandidaten gewählt, die aufgrund ihrer Persönlichkeit und ihrer Leistungen für den Staat aufgestellt werden.

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Die Knesset – das israelische Parlament


Die Knesset in Jerusalem

Mit 120 Abgeordneten ist die Knesset ein relativ kleines Parlament – umso mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass etwa die Abgeordneten der gegenwärtigen, 18., Knesset sich auf ganze 13 Fraktionen verteilen.

Zurzeit sind folgende Parteien mit Fraktionen in der Knesset vertreten:

- Kadima (Vorwärts), 28 Abgeordnete, Koalition
- Likud, 27 Abgeordnete, Koalition
- Israel Beiteinu (Unser Haus Israel), 15 Abgeordnete, Koalition
- Hitachdut ha-Sfaradim Shomrey Tora – Tnuat Shas (Vereinigung der sephardischen Tora-  Wächter – Shas-Bewegung), 11 Abgeordnete, Koalition
- Mifleget ha-Avoda ha-Israelit (Die israelische Arbeitspartei), 8 Abgeordnete, Opposition
- Ha-Atzma’ut (Die Unabhängigkeit), 5 Abgeordnete, Koalition
- Yahadut ha-Tora (Tora-Judentum), 5 Abgeordnete, Koalition
- Chazit Demokratit le-Shalom ve-Shiviyon (Demokratische Front für Frieden und Gleichberechtigung), 4 Abgeordnete, Opposition
- Ichud Le’umi (Nationale Einheit), 4 Abgeordnete, Opposition
- Ha-Reshima ha-Aravit ha-Meuchedet – Tnu’ah Aravit le-Hitchadshut “RAAM – TA’AL” (Vereinigte arabische Liste und Arabische Bewegung für Erneuerung), 4 Abgeordnete, Opposition
- Brit Le’umit Demokratit (Nationaler demokratischer Bund), 3 Abgeordnete, Opposition
- Ha-Beit ha-Yehudi – ha-Mafdal ha-Chadasha (Das jüdische Haus), 3 Abgeordnete, Koalition
- Ha-Tnu’ah ha-Chadasha Meretz, 3 Abgeordnete, Opposition

Bildung einer Knesset
Die Knesset wird in allgemeinen Wahlen für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Seit 2004 besteht eine Zwei-Prozent-Hürde für den Einzug in die Knesset, zwischen 1992 und 2004 eine 1,5-Prozent-Hürde und zuvor, seit 1951, gar nur eine Ein-Prozent-Hürde. Rechnerisch sind für den Erhalt eines Sitzes in der Knesset 0,8% der gültigen Stimmen nötig – die Hürde von einem Prozent lag also nur unwesentlich darüber.

Da Israel sich von Gründung an als pluralistischer Staat mit verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen sah, wurde bewusst eine relativ niedrige Hürde für den Einzug ins Parlament gewählt, um möglichst viele Gruppe repräsentiert zu sehen.

Auch gilt ein reines Verhältniswahlrecht, das heißt alle Sitze im Parlament werden rein über Listen vergeben, es gibt keine direkt gewählten Kandidaten (wie etwa in Deutschland mit seiner Kombination aus Mehrheits- und Verhältniswahlrecht). Dementsprechend existieren im engeren Sinne keine Wahlkreise. Zwar können die Bürger lediglich jeweils in einem bestimmten Wahllokal in ihrem Wohnort wählen, dies hat jedoch allein verwaltungstechnische Gründe.

Nach der Wahl
Die erste Plenarsitzung des Parlaments wird vom Staatspräsidenten eröffnet, die Knessetabgeordneten werden vereidigt und wählen den Knessetvorsitzenden und seine Stellvertreter.

Die Knesset arbeitet in Plenarsitzungen und Ausschüssen.

In den Plenarsitzungen finden die Debatten zur Regierungspolitik und -arbeit sowie zur Gesetzgebung statt. Parlamentsdebatten werden in Hebräisch geführt, Abgeordnete können jedoch auch auf Arabisch sprechen, da sowohl Hebräisch als auch Arabisch offizielle Landessprachen sind; Simultane Übersetzung steht zur Verfügung.

Die zurzeit 12 ständigen Ausschüsse sind:

- Innenausschuss der Knesset
- Finanzausschuss
- Wirtschaftsausschuss
- Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitsfragen
- Ausschuss für Inneres und Umwelt
- Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz
- Ausschuss für Immigration, Integration von Neueinwanderern und Diaspora-Angelegenheiten
- Ausschuss für Erziehung, Kultur und Sport
- Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsausschuss
- Ausschuss zur Kontrolle staatlicher Institutionen
- Ausschuss zur Förderung des Status‘ von Frauen
- Ausschuss für Wissenschaft und Technologie

Sonderausschüsse arbeiten zu Themen wie etwa Kinderrechte, dem Kampf gegen Drogenmissbrauch und ausländische Arbeitnehmer.

Parlamentarische Untersuchungssausschüsse werden vom Plenum eingesetzt und beschäftigen sich mit Themen, die die Knesset als von besonderer nationaler Relevanz sieht.

Der Ethik-Ausschuss kommt bei Verstößen der Abgeordneten gegen die ethischen Normen der Knesset zum Einsatz.

Darüber hinaus existieren der Ausschuss für Auslegung von Bestimmungen der Knesset und der Öffentliche Ausschuss.

Gesetzgebung
Eine Gesetzesvorlage kann von einem einzelnen Knessetabgeordneten, einer Gruppe von Abgeordneten, der Regierung als Ganzes oder einem einzelnen Minister eingebracht werden. Initiiert ein Minister einen Gesetzentwurf, so wird ein entsprechendes Memorandum dem Justizministerium zur Kommentierung der juristischen Aspekte, dem Finanzministerium zur Wirtschafts- und Budgetprüfung sowie den restlichen Regierungsministerien zur Kommentierung vorgelegt. Wird das Memorandum angenommen, kann der Gesetzentwurf zur Formulierung weitergeleitet und der Knesset sowie der Regierung zur Genehmigung vorgelegt werden. Gesetzesanträge individueller Abgeordneter erfordern keine Genehmigung der Regierung.

Der Gesetzentwurf wird dem Plenum zu einer ersten Lesung und einer kurzen inhaltlichen Debatte vorgelegt. Anschließend wird er dem zuständigen Knessetausschuss für eine detaillierte Diskussion und eventuell erforderliche Neuformulierung vorgelegt. Der Gesetzentwurf kehrt dann zu einer zweiten Lesung ins Plenum zurück. Nun können Vorbehalte der Ausschussmitglieder erörtert und eine allgemeine Revision vorgenommen werden. Ist ein erneuter Verweis an den zuständigen Ausschuss nicht mehr nötig, kann das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet werden.

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Die Regierung

Wie in jeder Demokratie, stellt auch in Israel das Regierungskabinett die exekutive Gewalt des Staates dar und ist mit der Durchführung der internen und auswärtigen Angelegenheiten, darunter Fragen der Sicherheit, beauftragt.

Die Möglichkeiten der Regierung, die Richtlinien der Politik zu bestimmen, sind sehr umfassend, und sie ist autorisiert, bezüglich jedes Themas Maßnahmen zu ergreifen, das nicht per Gesetz einer anderen Autorität übertragen ist. Die Regierung bleibt in der Regel für vier Jahre im Amt, wobei diese Amtsdauer durch den Rücktritt des Ministerpräsidenten oder durch ein Misstrauensvotum des Parlaments verkürzt werden kann. Dies war in der Geschichte Israels bisher relativ häufig der Fall.

Regierungsbildung
Nachdem der oder die Vorsitzende der größten Fraktion in der Knesset vom Präsidenten mit der Regierungsbildung beauftragt wurde, legt er innerhalb von 45 Tagen nach Veröffentlichung der Wahlergebnisse die Liste seiner designierten Minister der Knesset zur Billigung vor und legt die Grundlinien seiner Regierungspolitik dar.


Die gegenwärtige, 32., Regierung des Staates Israel vor der
Erweiterung der Koalition im Mai dieses Jahres

Die Minister sind dem Ministerpräsident gegenüber für die Erfüllung ihrer Aufgaben verantwortlich und verpflichtet, der Knesset über ihre Handlungen Rechenschaft abzulegen. Die meisten Minister haben einen Geschäftsbereich und leiten ein Ministerium; andere arbeiten ohne Geschäftsbereich, können jedoch für Spezialprojekte zur Verantwortungsübernahme aufgefordert werden. Der Ministerpräsident kann ebenfalls als Minister mit Geschäftsbereich fungieren.

Zur Zeit gehören neben Ministerpräsident Binyamin Netanyahu folgende 31 Ministerinnen und Minister der Regierung an:

Yitzhak Aharonovitch, Ariel Atias, Ehud Barak, Zeev Binyamin (Benny) Begin, Yuli-Yoel Edelstein, Michael Eitan, Gilad Erdan, Daniel Hershkovitz, Moshe Kahalon, Israel Katz, Uzi Landau, Sofa Landver, Avigdor Lieberman, Limor Livnat, Ya’akov Margi, Dan Meridor, Stas Miseznikov, Sha’ul Mofaz, Meshulam Nahari, Ya’akov Ne’eman, Orit Noked, Yossi Peled, Silvan Shalom, Gideon Sa’ar, Silvan Shalom, Shalom Shimhon, Yuval Steinitz, Matan Vilnai, Moshe Ya’alon, Eliyahu (Eli) Yishai, Moshe Ya’alon

Die Regierung bestimmt ihre eigenen Arbeits- und Entscheidungsverfahren. Das Kabinett tritt in der Regel einmal wöchentlich zusammen. Weitere Sitzungen können nach Bedarf einberufen werden. Die Regierung kann auch durch Ministerialausschüsse handeln.

Bisher wurden alle Regierungen in Israel auf Koalitionsbasis verschiedener Parteien gebildet, da keine Partei eine ausreichende Zahl von Mandaten in der Knesset auf sich vereinigen konnte, um selbständig eine Regierung zu bilden.

Kontinuität der Regierung
Der Ministerpräsident und die Minister einer aus dem Amt scheidenden Regierung nehmen ihre Pflichten solange wahr, bis ein neuer Ministerpräsident und die Minister der neuen Regierung ihre Arbeit aufnehmen.

Kann der Ministerpräsident nicht länger seinen Pflichten nachkommen (im Falle seines Rücktritts, einer gegen ihn gerichteten Anklage, eines erfolgreich durchgeführten Misstrauensvotum der Knesset oder seines Todes), überträgt die Regierung einem ihrer Mitglieder, das zugleich Knessetabgeordneter ist, die Amtsgeschäfte. Dieser amtierende Premierminister hat die gesamte Autorität eines Ministerpräsidenten. Ausgenommen ist allerdings die Möglichkeit, die Knesset aufzulösen. Die Minister üben ihre Aufgaben weiterhin bis zur Wahl eines neuen Ministerpräsidenten und seiner/ihrer Amtsübernahme aus.

Der Ministerpräsident
Der Ministerpräsident wird durch die Knesset gewählt, die auch sein Kabinett bestätigen muss. Der Ministerpräsident muss dementsprechend, im Gegensatz zu den übrigen Ministern, Mitglied der Knesset sein.

Zwischen 1996 und 2001 wurde der Ministerpräsident durch eine Direktwahl gewählt. Ziel der Direktwahl war eine größere Stabilität der Regierung gewesen. Letztlich fanden jedoch in diesen fünf Jahren gleich drei Mal Direktwahlen für das Amt des Ministerpräsidenten statt, die 1996 zunächst Binyamin Netanyahu zum ersten Mal zum Ministerpräsidenten machten, 1999 Ehud Barak und bereits zwei Jahre später, 2001, Ariel Sharon.

Nachdem die Hoffnung auf eine stabilere Regierung so offensichtlich nicht erfüllt worden war, wurde nach dem Wahlsieg Sharons 2001 die Wahl des Ministerpräsidenten durch die Knesset wieder eingeführt.


Die Ministerpräsidenten des Staates Israel

Diesem Verfahren gemäß berät sich der Präsident nach den Wahlen zur Knesset mit Vertretern der Fraktionen und beauftragt am Ende dieser Beratungen einen von ihnen mit der Regierungsbildung. In der Regel ist dies derjenige Knessetabgeordnete, der oder die die größte Fraktion hinter sich hat. Dieser ist designierter Ministerpräsident und hat nun 28 Tage, um durch Koalitionsverhandlungen eine Regierungsmehrheit zu erreichen und ein Kabinett zusammenzustellen. Des Weiteren sollen in dieser Zeit auch die „Leitlinien“ für die Politik der zukünftigen Regierung bereits festgeschrieben werden.

Am Ende der 28-Tage-Periode, die noch um 14 weitere Tage verlängert werden kann, stellt der designierte Ministerpräsident der Knesset seine Vorschläge zur Regierung und den Leitlinien vor. Nach einer Debatte kommt es zur Abstimmung. Finden Kabinett und Leitlinien die Mehrheit der Knesset, wird der Ministerpräsident und im Anschluss auch seine Minister vereidigt.

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Das Gerichtswesen

Das Gerichtswesen in Israel ist, wie vergleichbare Institutionen in anderen Ländern, die Kontrollinstanz zum Schutz von Rechtsstaatlichkeit und individuellen Rechten. Durch das Fehlen einer schriftlichen Verfassung oder eines Grundgesetzes und angesichts der fortdauernden Gültigkeit von Bestimmungen aus der Zeit der britischen Mandatsherrschaft sowie der umfangreichen Machtbefugnis der Legislative erhält das Gerichtswesen in Israel jedoch eine wesentlich wichtigere, komplexe Position.

Das israelische Gerichtssystem ist in zwei Haupttypen unterteilt: die allgemeinen zivilen oder regulären Gerichte stehen neben speziellen Gerichten oder anderen Instanzen mit jurisdiktiver Gewalt. Der Unterschied zwischen beiden Typen gerichtlicher Institutionen liegt u.a. im Umfang ihres jurisdiktiven Zuständigkeitsbereiches: während die Rechtsprechung der regulären Gerichte allgemein ist, besitzen die anderen Gerichte eine beschränkte Jurisdiktion hinsichtlich der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Personen und/oder Sachverhalte.

Das letzt-instanzliche Gericht, vergleichbar etwa dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland, ist das Oberste Gericht.

Das Oberste Gericht (Beit ha-Mishpat ha-eliyon) verhandelt über Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte in Strafrechts- und Zivilprozessen. In Fällen, die zunächst vor einem Bezirksgericht verhandelt wurden, kann von Rechts wegen beim Obersten Gericht Berufung eingelegt werden. Andere Angelegenheiten können nur mit Zustimmung des Obersten Gerichts selbst diesem vorgelegt werden. Einsprüche gegen Knessetwahlen, gegen Disziplinarverfahren der israelischen Anwaltskammer und gegen Verwaltungsverfügungen sowie Eingaben von Gefangenen gegen Bezirksgerichtsentscheidungen fallen in den besonderen Zuständigkeitsbereich des obersten Gerichts.


Das Oberste Gericht in Jerusalem

Die Anzahl der Richter am Obersten Gericht wird durch eine Entscheidung der Knesset festgelegt. Gegenwärtig amtieren am obersten Gericht vierzehn Richter. Der Präsident des Obersten Gerichts ist der amtshöchste Richter im israelischen Gerichtswesen.

Das Oberste Gericht tritt im Allgemeinen als eine Kammer mit drei Richtern zusammen. Präsident oder Vize-Präsident können die Anzahl der einem Verfahren beiwohnenden Richter auf eine beliebige, ungerade Anzahl erweitern. Darüber hinaus kann jede Kammer über ihre eigene Erweiterung entscheiden. Zudem kann das Gericht eine "weitere Anhörung" ansetzen, wobei dann eine Kammer von fünf oder mehr Richtern einen Fall anhört, der bereits von einer kleineren Kammer des obersten Gerichts entschieden wurde.

Der Oberste Gerichtshof
Das oberste Gericht tritt auch als Oberster Gerichtshof (Beit ha-Mishpat ha-gavoa le-Tzedek/"BAGATZ"), und somit als oberste Berufungsinstanz überhaupt, zusammen. Diese Funktion ist eine Besonderheit des israelischen Systems, da das Oberste Gericht als Oberster Gerichtshof in entsprechenden Verfahren die erste und letzte Instanz ist. Der Oberste Gerichtshof ist zur juristischen Revision von Entscheidungen anderer Regierungsgewalten berechtigt und besitzt Machtbefugnisse "in jenen Angelegenheiten, die nicht in den Jurisdiktionsbereich eines anderen Gerichts oder einer anderen gerichtlichen Institution fallen und in denen es das Gericht im Interesse der Gerechtigkeit für notwendig hält, Abhilfe zu schaffen".

In seiner Funktion als oberste Berufungsinstanz entscheidet das Oberste Gericht über eintausend Eingaben jährlich. Oftmals handelt es sich um Eingaben von höchster Relevanz, die Verhalten und Handlungen hochrangiger Regierungskräfte in Frage stellen. Aufgrund seiner Jurisdiktion als oberste Berufungsinstanz spielt das Oberste Gericht eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte.

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Auf der Collage sind zu sehen:
Die Knesset; das Oberste Gericht; der Amtssitz des Präsidenten, die gegenwärtige Regierung vor ihrer Erweiterung im Mai dieses Jahres; Präsident Shimon Peres; Ministerpräsident Binyamin Netanyahu; der Präsident des Obersten Gerichts, Asher Grunis; der Vorsitzende der Knesset, Reuven Rivlin
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