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Sondernewsletter 05: Politisches System in Israel |
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„Die einzige Demokratie im Nahen Osten“ wird Israel oft genannt. Und
so sehr es sich auch wünschen möge, dass auch die Nachbarn dauerhaft
demokratische Rechtsstaaten erhalten – für den Moment bleibt die
Bezeichnung bestehen.
Doch wie „funktioniert“ eigentlich das politische System in Israel?
Und warum ist eines der wichtigsten Projekte, das die neue Regierung
nach ihrer Koalitionsumbildung angekündigt hat, ein Wechsel des
Wahlsystems? Dieser Newsletter versucht, Licht ins Dunkel zu bringen. |
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 | Der Präsident | Der Präsident (heb. Nessi ha-medina, Staatspräsident) ist das Staatsoberhaupt.
Shimon Peres ist seit 2007 der neunte Präsident. Seine Vorgänger waren: Chaim Weizmann (1949 – 1952), Politiker, Wissenschaftler Yitzhak Ben-Zvi (1952 – 1963), Politiker, Historiker Zalman Shazar (1963 – 1973), Gelehrter, Schriftsteller, Dichter Ephraim Katzir (1973 – 1978), Biochemiker Yitzhak Navon (1978 – 1983), Pädagoge, Schriftsteller Chaim Herzog (1983 – 1993), Anwalt, General, Diplomat Ezer Weizman (1993 – 2000), General der Luftstreitkräfte, Politiker Moshe Katsav (2000 – 2007), Sozialpolitiker
 Die israelischen Präsidenten
Die Aufgaben des Präsidenten sind ähnlich denen des deutschen
Bundespräsidenten in erster Linie zeremonieller und formeller Natur.
Zu den formellen Aufgaben des Präsidenten gehören die Eröffnung der
ersten Sitzung einer neu gewählten Knesset; die Entgegennahme der
Beglaubigungsschreiben ausländischer Diplomaten; die Unterzeichnung von
Verträgen und durch die Knesset verabschiedeten Gesetzen; die Ernennung
von Richtern, des Direktors der israelischen Staatsbank und der Leiter
der diplomatischen Missionen Israels im Ausland nach jeweiligen
Empfehlungen der zuständigen Institutionen; die Begnadigung von
Gefangenen und die Umwandlung von Justizstrafen auf Empfehlung des
Justizministers.
Darüber hinaus übernimmt der Präsident öffentliche oder informelle
Aufgaben, darunter öffentliche Aufrufe an die Bürger, Ehrenämter in
kommunalen und sozialen Einrichtungen sowie bei der Unterstützung
öffentlicher Aktionen, z.B. im Kampf für mehr Sicherheit im
Straßenverkehr.
Der Präsident, der sein Amt maximal für eine Amtsperiode ausüben
kann, wird alle sieben Jahre durch eine einfache Mehrheit der Knesset
aus einem Kreis von Kandidaten gewählt, die aufgrund ihrer
Persönlichkeit und ihrer Leistungen für den Staat aufgestellt werden. |
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 | Die Knesset – das israelische Parlament |  Die Knesset in Jerusalem
Mit
120 Abgeordneten ist die Knesset ein relativ kleines Parlament – umso
mehr, wenn man sich vor Augen führt, dass etwa die Abgeordneten der
gegenwärtigen, 18., Knesset sich auf ganze 13 Fraktionen verteilen.
Zurzeit sind folgende Parteien mit Fraktionen in der Knesset vertreten:
- Kadima (Vorwärts), 28 Abgeordnete, Koalition - Likud, 27 Abgeordnete, Koalition - Israel Beiteinu (Unser Haus Israel), 15 Abgeordnete, Koalition - Hitachdut ha-Sfaradim Shomrey Tora – Tnuat Shas (Vereinigung der sephardischen Tora- Wächter – Shas-Bewegung), 11 Abgeordnete, Koalition - Mifleget ha-Avoda ha-Israelit (Die israelische Arbeitspartei), 8 Abgeordnete, Opposition - Ha-Atzma’ut (Die Unabhängigkeit), 5 Abgeordnete, Koalition - Yahadut ha-Tora (Tora-Judentum), 5 Abgeordnete, Koalition - Chazit Demokratit le-Shalom ve-Shiviyon (Demokratische Front für Frieden und Gleichberechtigung), 4 Abgeordnete, Opposition - Ichud Le’umi (Nationale Einheit), 4 Abgeordnete, Opposition - Ha-Reshima ha-Aravit ha-Meuchedet – Tnu’ah Aravit le-Hitchadshut “RAAM – TA’AL” (Vereinigte arabische Liste und Arabische Bewegung für Erneuerung), 4 Abgeordnete, Opposition - Brit Le’umit Demokratit (Nationaler demokratischer Bund), 3 Abgeordnete, Opposition - Ha-Beit ha-Yehudi – ha-Mafdal ha-Chadasha (Das jüdische Haus), 3 Abgeordnete, Koalition - Ha-Tnu’ah ha-Chadasha Meretz, 3 Abgeordnete, Opposition
Bildung einer Knesset Die Knesset wird in
allgemeinen Wahlen für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt.
Seit 2004 besteht eine Zwei-Prozent-Hürde für den Einzug in die Knesset,
zwischen 1992 und 2004 eine 1,5-Prozent-Hürde und zuvor, seit 1951, gar
nur eine Ein-Prozent-Hürde. Rechnerisch sind für den Erhalt eines
Sitzes in der Knesset 0,8% der gültigen Stimmen nötig – die Hürde von
einem Prozent lag also nur unwesentlich darüber.
Da Israel sich von Gründung an als pluralistischer Staat mit
verschiedenen gesellschaftlichen Strömungen sah, wurde bewusst eine
relativ niedrige Hürde für den Einzug ins Parlament gewählt, um
möglichst viele Gruppe repräsentiert zu sehen.
Auch gilt ein reines Verhältniswahlrecht, das heißt alle Sitze im
Parlament werden rein über Listen vergeben, es gibt keine direkt
gewählten Kandidaten (wie etwa in Deutschland mit seiner Kombination aus
Mehrheits- und Verhältniswahlrecht). Dementsprechend existieren im
engeren Sinne keine Wahlkreise. Zwar können die Bürger lediglich jeweils
in einem bestimmten Wahllokal in ihrem Wohnort wählen, dies hat jedoch
allein verwaltungstechnische Gründe.
Nach der Wahl Die erste Plenarsitzung des
Parlaments wird vom Staatspräsidenten eröffnet, die Knessetabgeordneten
werden vereidigt und wählen den Knessetvorsitzenden und seine
Stellvertreter.
Die Knesset arbeitet in Plenarsitzungen und Ausschüssen.
In den Plenarsitzungen finden die Debatten zur Regierungspolitik und
-arbeit sowie zur Gesetzgebung statt. Parlamentsdebatten werden in
Hebräisch geführt, Abgeordnete können jedoch auch auf Arabisch sprechen,
da sowohl Hebräisch als auch Arabisch offizielle Landessprachen sind;
Simultane Übersetzung steht zur Verfügung.
Die zurzeit 12 ständigen Ausschüsse sind:
- Innenausschuss der Knesset - Finanzausschuss - Wirtschaftsausschuss - Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und Sicherheitsfragen - Ausschuss für Inneres und Umwelt - Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz - Ausschuss für Immigration, Integration von Neueinwanderern und Diaspora-Angelegenheiten - Ausschuss für Erziehung, Kultur und Sport - Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsausschuss - Ausschuss zur Kontrolle staatlicher Institutionen - Ausschuss zur Förderung des Status‘ von Frauen - Ausschuss für Wissenschaft und Technologie
Sonderausschüsse arbeiten zu Themen wie etwa Kinderrechte, dem Kampf gegen Drogenmissbrauch und ausländische Arbeitnehmer.
Parlamentarische Untersuchungssausschüsse werden vom Plenum
eingesetzt und beschäftigen sich mit Themen, die die Knesset als von
besonderer nationaler Relevanz sieht.
Der Ethik-Ausschuss kommt bei Verstößen der Abgeordneten gegen die ethischen Normen der Knesset zum Einsatz.
Darüber hinaus existieren der Ausschuss für Auslegung von Bestimmungen der Knesset und der Öffentliche Ausschuss.
Gesetzgebung Eine Gesetzesvorlage kann von einem
einzelnen Knessetabgeordneten, einer Gruppe von Abgeordneten, der
Regierung als Ganzes oder einem einzelnen Minister eingebracht werden.
Initiiert ein Minister einen Gesetzentwurf, so wird ein entsprechendes
Memorandum dem Justizministerium zur Kommentierung der juristischen
Aspekte, dem Finanzministerium zur Wirtschafts- und Budgetprüfung sowie
den restlichen Regierungsministerien zur Kommentierung vorgelegt. Wird
das Memorandum angenommen, kann der Gesetzentwurf zur Formulierung
weitergeleitet und der Knesset sowie der Regierung zur Genehmigung
vorgelegt werden. Gesetzesanträge individueller Abgeordneter erfordern
keine Genehmigung der Regierung.
Der Gesetzentwurf wird dem Plenum zu einer ersten Lesung und einer
kurzen inhaltlichen Debatte vorgelegt. Anschließend wird er dem
zuständigen Knessetausschuss für eine detaillierte Diskussion und
eventuell erforderliche Neuformulierung vorgelegt. Der Gesetzentwurf
kehrt dann zu einer zweiten Lesung ins Plenum zurück. Nun können
Vorbehalte der Ausschussmitglieder erörtert und eine allgemeine Revision
vorgenommen werden. Ist ein erneuter Verweis an den zuständigen
Ausschuss nicht mehr nötig, kann das Gesetz in dritter Lesung
verabschiedet werden. |
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 | Die Regierung | Wie
in jeder Demokratie, stellt auch in Israel das Regierungskabinett die
exekutive Gewalt des Staates dar und ist mit der Durchführung der
internen und auswärtigen Angelegenheiten, darunter Fragen der
Sicherheit, beauftragt.
Die Möglichkeiten der Regierung, die Richtlinien der Politik zu
bestimmen, sind sehr umfassend, und sie ist autorisiert, bezüglich jedes
Themas Maßnahmen zu ergreifen, das nicht per Gesetz einer anderen
Autorität übertragen ist. Die Regierung bleibt in der Regel für vier
Jahre im Amt, wobei diese Amtsdauer durch den Rücktritt des
Ministerpräsidenten oder durch ein Misstrauensvotum des Parlaments
verkürzt werden kann. Dies war in der Geschichte Israels bisher relativ
häufig der Fall.
Regierungsbildung Nachdem der oder die
Vorsitzende der größten Fraktion in der Knesset vom Präsidenten mit der
Regierungsbildung beauftragt wurde, legt er innerhalb von 45 Tagen nach
Veröffentlichung der Wahlergebnisse die Liste seiner designierten
Minister der Knesset zur Billigung vor und legt die Grundlinien seiner
Regierungspolitik dar.
 Die gegenwärtige, 32., Regierung des Staates Israel vor der Erweiterung der Koalition im Mai dieses Jahres
Die Minister sind dem Ministerpräsident gegenüber für die Erfüllung
ihrer Aufgaben verantwortlich und verpflichtet, der Knesset über ihre
Handlungen Rechenschaft abzulegen. Die meisten Minister haben einen
Geschäftsbereich und leiten ein Ministerium; andere arbeiten ohne
Geschäftsbereich, können jedoch für Spezialprojekte zur
Verantwortungsübernahme aufgefordert werden. Der Ministerpräsident kann
ebenfalls als Minister mit Geschäftsbereich fungieren.
Zur Zeit gehören neben Ministerpräsident Binyamin Netanyahu folgende 31 Ministerinnen und Minister der Regierung an:
Yitzhak Aharonovitch, Ariel Atias, Ehud Barak, Zeev Binyamin (Benny)
Begin, Yuli-Yoel Edelstein, Michael Eitan, Gilad Erdan, Daniel
Hershkovitz, Moshe Kahalon, Israel Katz, Uzi Landau, Sofa Landver,
Avigdor Lieberman, Limor Livnat, Ya’akov Margi, Dan Meridor, Stas
Miseznikov, Sha’ul Mofaz, Meshulam Nahari, Ya’akov Ne’eman, Orit Noked,
Yossi Peled, Silvan Shalom, Gideon Sa’ar, Silvan Shalom, Shalom Shimhon,
Yuval Steinitz, Matan Vilnai, Moshe Ya’alon, Eliyahu (Eli) Yishai,
Moshe Ya’alon
Die Regierung bestimmt ihre eigenen Arbeits- und
Entscheidungsverfahren. Das Kabinett tritt in der Regel einmal
wöchentlich zusammen. Weitere Sitzungen können nach Bedarf einberufen
werden. Die Regierung kann auch durch Ministerialausschüsse handeln.
Bisher
wurden alle Regierungen in Israel auf Koalitionsbasis verschiedener
Parteien gebildet, da keine Partei eine ausreichende Zahl von Mandaten
in der Knesset auf sich vereinigen konnte, um selbständig eine Regierung
zu bilden.
Kontinuität der Regierung Der Ministerpräsident
und die Minister einer aus dem Amt scheidenden Regierung nehmen ihre
Pflichten solange wahr, bis ein neuer Ministerpräsident und die Minister
der neuen Regierung ihre Arbeit aufnehmen.
Kann der Ministerpräsident nicht länger seinen Pflichten nachkommen
(im Falle seines Rücktritts, einer gegen ihn gerichteten Anklage, eines
erfolgreich durchgeführten Misstrauensvotum der Knesset oder seines
Todes), überträgt die Regierung einem ihrer Mitglieder, das zugleich
Knessetabgeordneter ist, die Amtsgeschäfte. Dieser amtierende
Premierminister hat die gesamte Autorität eines Ministerpräsidenten.
Ausgenommen ist allerdings die Möglichkeit, die Knesset aufzulösen. Die
Minister üben ihre Aufgaben weiterhin bis zur Wahl eines neuen
Ministerpräsidenten und seiner/ihrer Amtsübernahme aus.
Der Ministerpräsident Der Ministerpräsident wird
durch die Knesset gewählt, die auch sein Kabinett bestätigen muss. Der
Ministerpräsident muss dementsprechend, im Gegensatz zu den übrigen
Ministern, Mitglied der Knesset sein.
Zwischen 1996 und 2001 wurde der Ministerpräsident durch eine
Direktwahl gewählt. Ziel der Direktwahl war eine größere Stabilität der
Regierung gewesen. Letztlich fanden jedoch in diesen fünf Jahren gleich
drei Mal Direktwahlen für das Amt des Ministerpräsidenten statt, die
1996 zunächst Binyamin Netanyahu zum ersten Mal zum Ministerpräsidenten
machten, 1999 Ehud Barak und bereits zwei Jahre später, 2001, Ariel
Sharon.
Nachdem die Hoffnung auf eine stabilere Regierung so offensichtlich
nicht erfüllt worden war, wurde nach dem Wahlsieg Sharons 2001 die Wahl
des Ministerpräsidenten durch die Knesset wieder eingeführt.
 Die Ministerpräsidenten des Staates Israel
Diesem Verfahren gemäß berät sich der Präsident nach den Wahlen zur
Knesset mit Vertretern der Fraktionen und beauftragt am Ende dieser
Beratungen einen von ihnen mit der Regierungsbildung. In der Regel ist
dies derjenige Knessetabgeordnete, der oder die die größte Fraktion
hinter sich hat. Dieser ist designierter Ministerpräsident und hat
nun 28 Tage, um durch Koalitionsverhandlungen eine Regierungsmehrheit zu
erreichen und ein Kabinett zusammenzustellen. Des Weiteren sollen in
dieser Zeit auch die „Leitlinien“ für die Politik der zukünftigen
Regierung bereits festgeschrieben werden.
Am Ende der 28-Tage-Periode, die noch um 14 weitere Tage verlängert
werden kann, stellt der designierte Ministerpräsident der Knesset seine
Vorschläge zur Regierung und den Leitlinien vor. Nach einer Debatte
kommt es zur Abstimmung. Finden Kabinett und Leitlinien die Mehrheit der
Knesset, wird der Ministerpräsident und im Anschluss auch seine
Minister vereidigt. |
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 | Das Gerichtswesen | Das
Gerichtswesen in Israel ist, wie vergleichbare Institutionen in anderen
Ländern, die Kontrollinstanz zum Schutz von Rechtsstaatlichkeit und
individuellen Rechten. Durch das Fehlen einer schriftlichen Verfassung
oder eines Grundgesetzes und angesichts der fortdauernden Gültigkeit von
Bestimmungen aus der Zeit der britischen Mandatsherrschaft sowie der
umfangreichen Machtbefugnis der Legislative erhält das Gerichtswesen in
Israel jedoch eine wesentlich wichtigere, komplexe Position.
Das israelische Gerichtssystem ist in zwei Haupttypen unterteilt: die
allgemeinen zivilen oder regulären Gerichte stehen neben speziellen
Gerichten oder anderen Instanzen mit jurisdiktiver Gewalt. Der
Unterschied zwischen beiden Typen gerichtlicher Institutionen liegt u.a.
im Umfang ihres jurisdiktiven Zuständigkeitsbereiches: während die
Rechtsprechung der regulären Gerichte allgemein ist, besitzen die
anderen Gerichte eine beschränkte Jurisdiktion hinsichtlich der in ihren
Zuständigkeitsbereich fallenden Personen und/oder Sachverhalte.
Das letzt-instanzliche Gericht, vergleichbar etwa dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland, ist das Oberste Gericht.
Das Oberste Gericht (Beit ha-Mishpat ha-eliyon) verhandelt über
Berufungen gegen Urteile der Bezirksgerichte in Strafrechts- und
Zivilprozessen. In Fällen, die zunächst vor einem Bezirksgericht
verhandelt wurden, kann von Rechts wegen beim Obersten Gericht Berufung
eingelegt werden. Andere Angelegenheiten können nur mit Zustimmung des
Obersten Gerichts selbst diesem vorgelegt werden. Einsprüche gegen
Knessetwahlen, gegen Disziplinarverfahren der israelischen Anwaltskammer
und gegen Verwaltungsverfügungen sowie Eingaben von Gefangenen gegen
Bezirksgerichtsentscheidungen fallen in den besonderen
Zuständigkeitsbereich des obersten Gerichts.
 Das Oberste Gericht in Jerusalem
Die Anzahl der Richter am Obersten Gericht wird durch eine
Entscheidung der Knesset festgelegt. Gegenwärtig amtieren am obersten
Gericht vierzehn Richter. Der Präsident des Obersten Gerichts ist der
amtshöchste Richter im israelischen Gerichtswesen.
Das Oberste Gericht tritt im Allgemeinen als eine Kammer mit drei
Richtern zusammen. Präsident oder Vize-Präsident können die Anzahl der
einem Verfahren beiwohnenden Richter auf eine beliebige, ungerade Anzahl
erweitern. Darüber hinaus kann jede Kammer über ihre eigene Erweiterung
entscheiden. Zudem kann das Gericht eine "weitere Anhörung" ansetzen,
wobei dann eine Kammer von fünf oder mehr Richtern einen Fall anhört,
der bereits von einer kleineren Kammer des obersten Gerichts entschieden
wurde.
Der Oberste Gerichtshof Das oberste Gericht
tritt auch als Oberster Gerichtshof (Beit ha-Mishpat ha-gavoa
le-Tzedek/"BAGATZ"), und somit als oberste Berufungsinstanz überhaupt,
zusammen. Diese Funktion ist eine Besonderheit des israelischen Systems,
da das Oberste Gericht als Oberster Gerichtshof in entsprechenden
Verfahren die erste und letzte Instanz ist. Der Oberste Gerichtshof ist
zur juristischen Revision von Entscheidungen anderer Regierungsgewalten
berechtigt und besitzt Machtbefugnisse "in jenen Angelegenheiten, die
nicht in den Jurisdiktionsbereich eines anderen Gerichts oder einer
anderen gerichtlichen Institution fallen und in denen es das Gericht im
Interesse der Gerechtigkeit für notwendig hält, Abhilfe zu schaffen".
In seiner Funktion als oberste Berufungsinstanz entscheidet das
Oberste Gericht über eintausend Eingaben jährlich. Oftmals handelt es
sich um Eingaben von höchster Relevanz, die Verhalten und Handlungen
hochrangiger Regierungskräfte in Frage stellen. Aufgrund seiner
Jurisdiktion als oberste Berufungsinstanz spielt das Oberste Gericht
eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und dem
Schutz der Menschenrechte. |
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 | Auf der Collage sind zu sehen: | Die
Knesset; das Oberste Gericht; der Amtssitz des Präsidenten, die
gegenwärtige Regierung vor ihrer Erweiterung im Mai dieses Jahres;
Präsident Shimon Peres; Ministerpräsident Binyamin Netanyahu; der
Präsident des Obersten Gerichts, Asher Grunis; der Vorsitzende der
Knesset, Reuven Rivlin |
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Dieser Newsletter mit Mitteilungen israelischer Ministerien und
Meldungen aus der israelischen Presse wird von der Botschaft des Staates
Israel / Abteilung Öffentlichkeitsarbeit zusammengestellt. Anmerkungen
und Fragen richten Sie bitte an: botschaft@israel.de. Für den Inhalt externer Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Disclaimer
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