| Stellungnahme zur Verstaatlichung von Land. Jetzt im Newsletter weiterlesen.
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Liebe Leserinnen und Leser,
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in
unserem heutigen Newsletter finden Sie unter anderem eine Stellungnahme
zu der Verstaatlichung von Land im sogenannten C-Gebiet des
Westjordanlandes, sowie einen Beitrag von Botschafter Eviatar Manor im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.
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| Steh auf!
Nie wieder Judenhass!
Kundgebung in Berlin
14.09.2014
Veranstaltungshinweis »
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| 1 € – 4.6707 NIS
(-0.733%)
1 CHF – 3.8737 NIS
(-0.580%)
1 £ – 5.8831 NIS
(-0.253%)
1 $ – 3.5820 NIS
(+0.084%)
(Bank Israel, 04.09.14)
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Sonnig
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Jerusalem: 21/29°C
Tel Aviv: 23/29°C
Haifa: 23/29°C
Be‘er Sheva: 21/34°C
Ein Gedi: 29/3´6°C
Eilat: 28/39°C
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Armee reagiert auf Beschuss durch syrische Armee
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Die
Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (ZAHAL) haben heute eine
Artillerie-Stellung der syrischen Armee angegriffen, nachdem es erneut
zu Mörsereinschlägen auf israelischem Gebiet in den Golanhöhen gekommen
war. Die Reaktion der ZAHAL erfolgte, nachdem die Stellung der syrischen
Armee als Quelle des Beschusses eindeutig ausgemacht worden war.
(ZAHAL, 04.09.14)
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Botschafter Manor im UN-Menschenrechtsrat
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Der
Botschafter Israels bei den Vereinten Nationen, Eviatar Manor, hat in
einer Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrats zur Situation im Irak
Stellung bezogen.
Manor sagte: „Israel begrüßt als Land, das selbst unter der
ständigen Bedrohung durch Terror lebt, gemeinsam mit anderen Staaten die
heute anberaumte Sondersitzung. Der Anlass für diese Sitzung sind die
Verbrechen der Terrorgruppe Islamischer Staat und verwandter Gruppen im
Irak und der Levante.
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Der Menschenrechtsrat antwortet zu Recht auf die Folgen des
Terrorismus: IS und andere Gruppen begehen schwere und grausame Verstöße
gegen die Menschenrechte. Sie greifen systematisch Männer, Frauen und
Kinder an und begehen skrupellos und weiträumig ethnische und religiöse
Säuberungen in den Gegenden, die sie kontrollieren.
Terrorismus ist eine globale Herausforderung. Der Menschenrechtsrat
muss geschlossen den Terror und Gruppen, die Terrororganisationen
finanzieren und unterstützen, verurteilen. Ironischerweise sitzen einige
derjenigen, die Terrorgruppen finanzieren, hier im Raum, und bringen
Resolutionen auf den Weg. Der Menschenrechtsrat sollte als symbolische
Kraft dienen, die die üblen Verletzungen der Menschenrechte durch
terroristische Vereinigungen zurückweist. Der Terror und seine
Finanziers müssen besiegt werden.
Herr Präsident,
erst vor kurzem saßen wir hier in einer Sondersitzung; auch damals
ging es um ein Land, das von terroristischer Aggression bedroht wird.
Nur ging es nicht um den Irak und IS, sondern um Israel und die Hamas.
IS und die Hamas sind Ausprägungen eines radikalen Islams; beide
Organisationen verletzen täglich Menschenrechte, führen öffentliche
Exekutionen durch, unterdrücken die Freiheitsrechte, verfolgen und
unterdrücken nicht-muslimische Minderheiten. Beide haben gewaltsam
Gebiete unter ihre Kontrolle gebracht: Hamas übernahm durch einen
Staatsstreich 2007 den Gazastreifen und IS hat gewaltsam große Teile des
Iraks und Syriens an sich gebracht.
Doch die Doppelmoral, die dieser Rat anlegt, wenn es um Israel geht, spricht für sich und bedarf keines Vergleiches.
Herr Präsident,
die Taten extremistischer Terrorgruppen sollten unzweideutig durch
die internationale Gemeinschaft verurteilt werden – sei es im Irak oder
im Gazastreifen. Wir wünschten, der Rat würde weniger politisieren und
stattdessen als nützliches und weltweites Instrument dienen, das
erfolgreich die Rechte aller Opfer von Terrorismus auf der ganzen Welt
schützt, einschließlich Israels.“
(Außenministerium des Staates Israel, 01.09.14)
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Festlegung von Staatsland im C-Gebiet des Westjordanlands
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Am
25. August wurde eine Fläche von knapp vier Quadratkilometern in der
Nähe der Gemeinde Gush Etzion im Westjordanland zu Staatsland erklärt.
Der gelegentlich formulierte Vorwurf, Israel habe dieses Land ohne
rechtliche Grundlage und ohne geordnetes Verfahren annektiert, ist
falsch und soll im Folgenden entkräftet werden.
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Die Fläche befindet sich im sogenannten C-Gebiet des
Westjordanlands, das sich entsprechend der israelisch-palästinensischen
Vereinbarungen vollständig unter israelischer Kontrolle befindet. Es
bestehen für das zur Rede stehende Gelände, das nicht erschlossen ist,
keinerlei substantiellen Eigentumsforderungen, weder von Palästinensern,
noch von Israelis. Zu bedenken ist weiterhin, dass in jedem zukünftigen
Friedensabkommen das Gebiet von Gush Etzion unter israelischer Hoheit
stehen wird.
Bei der Statusbestimmung und der Registrierung von Land im
Westjordanland folgen die israelischen Behörden einem festgelegten
legalen Verfahren. Dieses Verfahren gilt für Fälle, in denen die
Eigentumsverhältnisse unbekannt sind und es wurzelt im über einhundert
Jahre zurückreichenden osmanischen Rechtssystem. Das Verfahren zur
Festlegung von Eigentumsverhältnissen zieht sich für gewöhnlich viele
Jahre hin, wobei alle Verfahrensaspekte durch die Zivilverwaltung
beaufsichtigt werden.
Bereits während der Britischen Mandatszeit, die 1948 endete, gab es
Versuche, die Eigentumsverhältnisse in der diskutierten Gegend in
Übereinstimmung mit den zuvor genannten Gesetzen festzulegen. Im
vorliegenden Fall hat Israel das Verfahren vor über einem Jahrzehnt
angestoßen, also lange vor den jüngsten Ereignissen, wie der Entführung
und Ermordung der drei israelischen Jugendlichen.
Zu jedem Zeitpunkt des dargelegten Verfahrens können Anspruchsteller
bei der Zivilverwaltung Anträge vorlegen, um begründete
Eigentumsansprüche zu stellen. Wenn am Ende des Verfahrens kein Besitzer
festgestellt werden kann, wird das Land zu Staatsland erklärt.
Als weitere rechtliche Absicherung müssen alle Fälle der
Verstaatlichung von Land durch den israelischen Generalstaatsanwalt
genehmigt werden. Wie jedes andere legale oder verwaltungstechnische
Verfahren in Israel unterliegt auch die Festlegung von Staatsgebiet der
juristischen Prüfung und kann vor dem Höchsten Gericht angefochten
werden.
(Botschaft des Staates Israel, 04.09.14)
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Grafik des Außenministeriums (Bild: MFA)
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Internationale Berichterstattung zur israelischen Militäroperation
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Das
oben dargestellte Diagramm zeigt die Aufmerksamkeit, die verschiedene
Nachrichtenthemen in der internationalen Presse im Juli 2014 erfahren
haben. Die einzelnen Balken geben dabei die Anzahl der zum jeweiligen
Thema veröffentlichten Artikel, wobei folgende Themen berücksichtigt
wurden: der israelisch-palästinensische Konflikt, der Flugzeugabsturz
der Malaysian Airlines, Irak, Syrien und Ausbruch der Ebola-Epidemie.
Die Analyse des israelischen Außenministeriums ist rein quantitativ
und beruht auf der Auswertung von 467 führenden tagesaktuellen
Zeitungen, darunter unter anderem: Berliner Zeitung, Corriere della
Sera, Der Standard, Die Presse, Die Welt, El País, La Stampa, Le Figaro,
Le Monde, Le Temps, South China Morning Post, The Daily Telegraph,
Economist, The Guardian, The Independent, The New York Times, The Sydney
Morning Herald, The Times, The Wall Street Journal, The Washington
Post.
(Außenministerium des Staates Israel, 02.09.14)
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Newsletter mit Mitteilungen israelischer Ministerien und Meldungen aus
der israelischen Presse wird von der Botschaft des Staates Israel /
Abteilung Öffentlichkeitsarbeit zusammengestellt. Anmerkungen und Fragen
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