Stellungnahme zur Verstaatlichung von Land. Jetzt im Newsletter weiterlesen.
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Donnerstag 04.09.2014
Liebe Leserinnen und Leser,
in unserem heutigen Newsletter finden Sie unter anderem eine Stellungnahme zu der Verstaatlichung von Land im sogenannten C-Gebiet des Westjordanlandes, sowie einen Beitrag von Botschafter Eviatar Manor im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.
Themen
Armee reagiert auf Beschuss der syrischen Armee
Botschafter Manor im UN-Menschenrechtsrat
Festlegung von Staatsland im C-Gebiet des Westjordanlands
Internationale Berichterstattung zur israelischen Militäroperation
Events Wechselkurse Wetter
Steh auf!
Nie wieder Judenhass!



Kundgebung in Berlin
14.09.2014

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(Bank Israel, 04.09.14)
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Nachrichten
Armee reagiert auf Beschuss durch syrische Armee
Die Israelischen Verteidigungsstreitkräfte (ZAHAL) haben heute eine Artillerie-Stellung der syrischen Armee angegriffen, nachdem es erneut zu Mörsereinschlägen auf israelischem Gebiet in den Golanhöhen gekommen war. Die Reaktion der ZAHAL erfolgte, nachdem die Stellung der syrischen Armee als Quelle des Beschusses eindeutig ausgemacht worden war.

(ZAHAL, 04.09.14)
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Menschenrechte
Botschafter Manor im UN-Menschenrechtsrat
Der Botschafter Israels bei den Vereinten Nationen, Eviatar Manor, hat in einer Sondersitzung des UN-Menschenrechtsrats zur Situation im Irak Stellung bezogen.

Manor sagte: „Israel begrüßt als Land, das selbst unter der ständigen Bedrohung durch Terror lebt, gemeinsam mit anderen Staaten die heute anberaumte Sondersitzung. Der Anlass für diese Sitzung sind die Verbrechen der Terrorgruppe Islamischer Staat und verwandter Gruppen im Irak und der Levante.

Der Menschenrechtsrat antwortet zu Recht auf die Folgen des Terrorismus: IS und andere Gruppen begehen schwere und grausame Verstöße gegen die Menschenrechte. Sie greifen systematisch Männer, Frauen und Kinder an und begehen skrupellos und weiträumig ethnische und religiöse Säuberungen in den Gegenden, die sie kontrollieren.

Terrorismus ist eine globale Herausforderung. Der Menschenrechtsrat muss geschlossen den Terror und Gruppen, die Terrororganisationen finanzieren und unterstützen, verurteilen. Ironischerweise sitzen einige derjenigen, die Terrorgruppen finanzieren, hier im Raum, und bringen Resolutionen auf den Weg. Der Menschenrechtsrat sollte als symbolische Kraft dienen, die die üblen Verletzungen der Menschenrechte durch terroristische Vereinigungen zurückweist. Der Terror und seine Finanziers müssen besiegt werden.

Herr Präsident,

erst vor kurzem saßen wir hier in einer Sondersitzung; auch damals ging es um ein Land, das von terroristischer Aggression bedroht wird. Nur ging es nicht um den Irak und IS, sondern um Israel und die Hamas.

IS und die Hamas sind Ausprägungen eines radikalen Islams; beide Organisationen verletzen täglich Menschenrechte, führen öffentliche Exekutionen durch, unterdrücken die Freiheitsrechte, verfolgen und unterdrücken nicht-muslimische Minderheiten. Beide haben gewaltsam Gebiete unter ihre Kontrolle gebracht: Hamas übernahm durch einen Staatsstreich 2007 den Gazastreifen und IS hat gewaltsam große Teile des Iraks und Syriens an sich gebracht.

Doch die Doppelmoral, die dieser Rat anlegt, wenn es um Israel geht, spricht für sich und bedarf keines Vergleiches.

Herr Präsident,

die Taten extremistischer Terrorgruppen sollten unzweideutig durch die internationale Gemeinschaft verurteilt werden – sei es im Irak oder im Gazastreifen. Wir wünschten, der Rat würde weniger politisieren und stattdessen als nützliches und weltweites Instrument dienen, das erfolgreich die Rechte aller Opfer von Terrorismus auf der ganzen Welt schützt, einschließlich Israels.“

(Außenministerium des Staates Israel, 01.09.14)
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Politik
Festlegung von Staatsland im C-Gebiet des Westjordanlands
Am 25. August wurde eine Fläche von knapp vier Quadratkilometern in der Nähe der Gemeinde Gush Etzion im Westjordanland zu Staatsland erklärt. Der gelegentlich formulierte Vorwurf, Israel habe dieses Land ohne rechtliche Grundlage und ohne geordnetes Verfahren annektiert, ist falsch und soll im Folgenden entkräftet werden.

Die Fläche befindet sich im sogenannten C-Gebiet des Westjordanlands, das sich entsprechend der israelisch-palästinensischen Vereinbarungen vollständig unter israelischer Kontrolle befindet. Es bestehen für das zur Rede stehende Gelände, das nicht erschlossen ist, keinerlei substantiellen Eigentumsforderungen, weder von Palästinensern, noch von Israelis. Zu bedenken ist weiterhin, dass in jedem zukünftigen Friedensabkommen das Gebiet von Gush Etzion unter israelischer Hoheit stehen wird.

Bei der Statusbestimmung und der Registrierung von Land im Westjordanland folgen die israelischen Behörden einem festgelegten legalen Verfahren. Dieses Verfahren gilt für Fälle, in denen die Eigentumsverhältnisse unbekannt sind und es wurzelt im über einhundert Jahre zurückreichenden osmanischen Rechtssystem. Das Verfahren zur Festlegung von Eigentumsverhältnissen zieht sich für gewöhnlich viele Jahre hin, wobei alle Verfahrensaspekte durch die Zivilverwaltung beaufsichtigt werden.

Bereits während der Britischen Mandatszeit, die 1948 endete, gab es Versuche, die Eigentumsverhältnisse in der diskutierten Gegend in Übereinstimmung mit den zuvor genannten Gesetzen festzulegen. Im vorliegenden Fall hat Israel das Verfahren vor über einem Jahrzehnt angestoßen, also lange vor den jüngsten Ereignissen, wie der Entführung und Ermordung der drei israelischen Jugendlichen.

Zu jedem Zeitpunkt des dargelegten Verfahrens können Anspruchsteller bei der Zivilverwaltung Anträge vorlegen, um begründete Eigentumsansprüche zu stellen. Wenn am Ende des Verfahrens kein Besitzer festgestellt werden kann, wird das Land zu Staatsland erklärt.

Als weitere rechtliche Absicherung müssen alle Fälle der Verstaatlichung von Land durch den israelischen Generalstaatsanwalt genehmigt werden. Wie jedes andere legale oder verwaltungstechnische Verfahren in Israel unterliegt auch die Festlegung von Staatsgebiet der juristischen Prüfung und kann vor dem Höchsten Gericht angefochten werden.

(Botschaft des Staates Israel, 04.09.14)
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Who Occupies Gaza?
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Medien
Grafik des Außenministeriums (Bild: MFA)

Internationale Berichterstattung zur israelischen Militäroperation
Das oben dargestellte Diagramm zeigt die Aufmerksamkeit, die verschiedene Nachrichtenthemen in der internationalen Presse im Juli 2014 erfahren haben. Die einzelnen Balken geben dabei die Anzahl der zum jeweiligen Thema veröffentlichten Artikel, wobei folgende Themen berücksichtigt wurden: der israelisch-palästinensische Konflikt, der Flugzeugabsturz der Malaysian Airlines, Irak, Syrien und Ausbruch der Ebola-Epidemie.

Die Analyse des israelischen Außenministeriums ist rein quantitativ und beruht auf der Auswertung von 467 führenden tagesaktuellen Zeitungen, darunter unter anderem: Berliner Zeitung, Corriere della Sera, Der Standard, Die Presse, Die Welt, El País, La Stampa, Le Figaro, Le Monde, Le Temps, South China Morning Post, The Daily Telegraph, Economist, The Guardian, The Independent, The New York Times, The Sydney Morning Herald, The Times, The Wall Street Journal, The Washington Post.

(Außenministerium des Staates Israel, 02.09.14)
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