Dienstag, 05.07.2011
 
 
Keine rechtliche Grundlage für ein „Recht auf Rückkehr“
 
Von R. Gavison, Y. Zilbershats und N. Goren-Amitai

Das „Metzilah Center" hat sich in einer Veröffentlichung mit den möglichen rechtlichen Grundlagen für ein "Recht auf Rückkehr" der palästinensischen Flüchtlinge auseinandergesetzt. Die Arbeit untersucht auch verschiedene Methoden des Umgangs mit Flüchtlingsproblemen im internationalen Kontext.
weitere Themen:
Ayalon: Nur Verhandlungen führen zu einer Lösung

Gespräch mit Ulrich Sahm zum Thema "Aktuelle Formen der Israelfeindschaft"

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(Bank of Israel, 05.07.11)


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Flottille weiter in griechischen Häfen

Eines der Schiffe der Gaza-Flottille hat gestern versucht, einen griechischen Hafen in Richtung Gaza zu verlassen.
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Gemeinsam für sauberes Wasser

Ein italienisch-palästinensisch-israelisches Konsortium wird es übernehmen, in Auja in der Westbank das Abwassermanagementsystem der israelischen Firma "Mapal Green Energy" zu implementieren. Auja soll Modelldorf für Abwasseraufbereitung werden.

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Regierung erwägt Sonntag als zusätzlichen Ruhetag

Binyamin Netanyahu lässt die Möglichkeit prüfen, den Sonntag als zusätzlichen Ruhetag in Israel einzuführen.  weiter
 
 


Keine rechtliche Grundlage für ein „Recht auf Rückkehr“
Von R. Gavison, Y. Zilbershats und N. Goren-Amitai

Im August 2010 hat das „Metzilah Center for Zionist, Jewish, Liberal and Humanist Thought“ eine wissenschaftliche Arbeit mit dem Titel „The Return of Palestinian Refugees to the State of Israel“ veröffentlicht und diese Ministerpräsident Netanyahu, Wissenschaftlern und Entscheidungsträgern vorgelegt. Die Arbeit prüft alle Quellen im internationalen Recht, die sich mit der Rückkehr von Flüchtlingen beschäftigen. Sie untersucht auch verschiedene Methoden des Umgangs mit Flüchtlingsproblemen im internationalen Kontext.

Das internationale Recht erkennt den palästinensischen Flüchtlingen kein Recht zu, sich auf israelischem Gebiet niederzulassen. Eine solche großangelegte Rückkehr war weder zur Entstehungszeit des palästinensischen Flüchtlingsproblems üblich, noch wird sie heute praktisch angewendet. Zwar ist ein ernsthafter Umgang mit der Flüchtlingsfrage notwendig, doch sollte Israel von der Anerkennung eines solchen Rückkehrrechtes Abstand nehmen, da eine solche Anerkennung auch die legale Grundlage für weitere Verpflichtungen sein kann.

Das Leid der palästinensischen Flüchtlinge sollte ein Ende haben, doch eine großangelegte Rückkehr nach Israel ist hierfür nicht die Lösung. Auch, weil es sich um eine Bevölkerungsgruppe handelt, die kulturell und sozial so verschieden von der jüdischen Bevölkerung ist, und die an den Erinnerungen an die „Katastrophe“ festhalten wird. Die Erfüllung des Anspruchs, dass Gerechtigkeit nur im Rahmen einer vollständigen Rückkehr geschehen kann, wäre nicht das richtige für die Flüchtlinge. Und ganz sicher wäre dies keine Entscheidung, die zu mehr Stabilität in der Region führen würde.

Wenn diese Frage lediglich im Kontext des Humanitären Völkerrechts diskutiert wird, schränkt dies die Möglichkeiten ein, ein für beide Seiten praktikables Abkommen zu schließen. Eine sorgfältige Untersuchung von Schriften des internationalen Rechts unterstützt den Schluss, dass dieses den Flüchtlingen kein Recht auf Rückkehr nach Israel gewährt und dass Israel keinerlei Verpflichtungen hat, die Flüchtlinge zurückkehren zu lassen.

Die Resolution, mit der die Palästinenser ihren Anspruch auf ein „Recht auf Rückkehr“ vorrangig begründen, ist die Resolution 194 (III) der UN-Generalversammlung von 1948. Ein genauer Blick auf diese und später beschlossene Resolutionen zeigt jedoch, dass sie den Palästinensern kein Recht auf Rückkehr zusprechen. Das war schon zu der Zeit so, als die Resolutionen verabschiedet wurden, und ist auch heute so, mehr als 60 Jahre später, als sich die Zahl der Flüchtlinge und ihrer Nachkommen ungefähr verzehnfacht hat.

Ein weiteres wichtiges Dokument zum Thema Menschenrechte, auf das sich die Palästinenser berufen, ist der Artikel zur Freizügigkeit im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966. Dieses Dokument hat noch nicht existiert, als das palästinensische Flüchtlingsproblem entstand, und abgesehen davon lässt auch hier eine sorgfältige Untersuchung darauf schließen, dass es Israel nicht dazu verpflichtet, die Einwanderung palästinensischer Flüchtlinge zu gewähren, die niemals israelische Staatsbürger waren oder zumindest im Staat Israel gelebt haben.

Weder das internationale Staatsangehörigkeitsrecht, noch das Flüchtlingsrecht (wie es in verschiedenen Flüchtlingsvereinbarungen dargelegt ist), noch das Humanitäre Völkerrecht oder das internationale Strafrecht verpflichten Israel dazu, Palästinenser aufzunehmen oder ihnen eine Staatsbürgerschaft zu bewilligen.

Da eine solche Verpflichtung nicht besteht, ist es rechtens, wenn Israel beschließt, den Flüchtlingen und deren Nachkommen den Zuzug nicht zu gestatten. Ihre Einbürgerung hätte den Verlust der jüdischen Mehrheit in Israel zur Folge und damit eine Gefährdung seiner stabilen Existenz als jüdischer demokratischer Staat - neben einem palästinensischen Staat. Aus denselben Gründen kann sich Israel weigern, eine massive Immigration von Palästinensern zur Familienzusammenführung zu gestatten. Die Implementierung des „Rechts“ auf Rückkehr könnte sehr gut dazu führen, dass eine Lösung des Konflikts unmöglich würde, die es beiden Völkern gestatten würden, in zwei Staaten in Unabhängigkeit, Frieden und Würde zu leben. Die Erfahrung hat gezeigt, dass es sehr schwer ist, Bevölkerungen zu integrieren, die durch gewaltsame und ausgedehnte Konflikte getrennt wurden.

Eine vergleichend-historische Analyse bringt eben dies zutage. Die Betrachtung einer Reihe historischer ethnischer Konflikte zeigt, dass es in der Regel zu bevorzugen ist, nach einer faktischen ethnischen Trennung eine Lösung zu implementieren, bei der diese Trennung beibehalten wird. Die Reintegration von Bevölkerungen, die gewaltsam getrennt wurden, erweist sich oft als nicht möglich. So wurde den Flüchtlingen des Bosnienkrieges im Dayton-Abkommen ein Recht auf Rückkehr in ihr Heimatland eingeräumt. In der Realität ist allerdings die Rückkehr bis heute durch zahlreiche Hindernisse behindert. Dies schließt ethnische Animositäten und schwerwiegende Fälle von Gewalt mit ein.

Die internationale Anerkennung dessen, dass eine politische Lösung oder ein Konfliktmanagement effektiver ist als die Anerkennung des Rückkehrrechts von Flüchtlingen, wird auch durch eine neue Rechtsprechung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs bestätigt. Das Gericht hat Klagen griechischer Flüchtlinge abgewiesen, die 1974 aus Nordzypern vertrieben worden waren und auf Rückkehr in ihre Häuser geklagt hatten.

Die Tatsache, dass palästinensische Flüchtlinge so behandelt werden, wie sie behandelt werden, ist lediglich auf politische Erwägungen zurückzuführen. Die israelische Position in dieser Frage ist dagegen juristisch voll gerechtfertigt.











Ruth Gavison ist Trägerin des Israel-Preises, Rechtsprofessorin und Präsidentin des Metzillah Centers.
 

Yaffa Zilbershats ist eine Autorität auf dem Gebiet des internationalen Rechts und des Verfassungsrechts und Vizepräsidentin der Bar-Ilan Universität.

Nimra Goren-Amitai forscht an der Bar-Ilan Universität.

(Jerusalem Post, 05.07.11)

Die im Newsletter veröffentlichten Kommentare geben nicht grundsätzlich den Standpunkt der israelischen Regierung wieder, sondern bieten einen Einblick in die politische Diskussion in Israel.
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Ayalon: Nur Verhandlungen führen zu einer Lösung
In einem Kommentar für das Hamburger Abendblatt hat der stellvertrende israelische Außenminister Danny Ayalon zur Gründung eines Palästinenserstaates Stellung genommen.

In dem Artikel erklärt Ayalon: „Dauerhafter Frieden, Sicherheit und Stabilität sollten die Ziele der internationalen Gemeinschaft für unsere Region bleiben. Diese israelische Regierung hat der Auffassung zugestimmt, dass die "Zwei Staaten für zwei Völker"-Lösung dazu beitragen kann. Es ist jedoch nicht hilfreich und unklug, den Weg dorthin mit dem Endergebnis zu verwechseln.“


Foto: MFA

Hier geht es zum Artikel des stellvertretenden Außenministers:

http://www.botschaftisrael.de/2011/07/05/ein-palastinensischer-staat-allein-bringt-keinen-frieden/ 
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Flottille weiter in griechischen Häfen
Zum zweiten Mal in den letzten Tagen hat eines der Schiffe der Gaza-Flottille versucht, ohne Genehmigung einen griechischen Hafen in Richtung Gaza zu verlassen.

Dieses Mal handelte es sich um das unter kanadischer Flagge segelnde Schiff „Tahrir“, das am Montag den Hafen von Kreta verlassen hat. Das Schiff wurde nach 15 Minuten bereits von der griechischen Küstenwache gestoppt und zurück in den Hafen gebracht.

Bereits am Freitag hatte die griechische Küstenwache eines der Boote aufgehalten, nachdem es den Hafen ohne Genehmigung verlassen hatte. Die griechischen Behörden hatten es Schiffen, die Aktivisten nach Gaza bringen wollten, generell untersagt, aus griechischen Häfen auszulaufen.

(Ynet, 04.07.11)
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Gemeinsam für sauberes Wasser
Ein neues italienisch-palästinensisch-israelisches Konsortium wird es übernehmen, in Auja in der Westbank das Abwassermanagementsystem der israelischen Firma "Mapal Green Energy" zu implementieren. Auja soll zu einem Modelldorf für Abwasseraufbereitung werden.

Bei der Abwasseraufbereitung werden 80% der Energie beim Belüften des mit sog. „Belebtschlamm“ versetzten Abwassers aufgewendet. Dabei werden die Abwasserinhaltsstoffe des frischen Abwassers biotisch oxidativ abgebaut.


Foto: MFA

Die schwimmenden Belüfter von Mapal haben durch verschiedene neuartige Verfahren einen Energieverbrauch, der bis zu 70% unter dem von traditionellen Belüftern liegt.

Wenn das Mapal-System sich in Auja bewährt, könnte es auch in anderen Städten der Westbank oder im Gaza-Streifen zum Einsatz kommen, wo große Nachfrage für günstige Abwasserlösungen besteht. Das neue Konsortium hat für die Entwicklung von Kläranlagen in den Palästinensischen Autonomiegebieten eine halbe Million Dollar vorgesehen.

Der Bedarf ist groß. Die zwei Millionen Einwohner der Westbank produzieren ca. 150 Millionen Kubikmeter Abwasser im Jahr. Nur ein kleiner Teil davon, etwa 22,5 Millionen Kubikmeter, werden zur Zeit geklärt. Der Rest geht in Senkgruben, von wo aus er in den Boden gelangt und das Grundwasser verschmutzt.

Das gemeinsame Projekt zur Abwasseraufbereitung ist nur eines von unzähligen Beispielen dafür, wie Israelis und Palästinenser im Hintergrund miteinander kooperieren, um umweltfreundliche Lösungen für von Menschen verursachte Probleme zu finden.

Bereits 20 Kläranlagen in Israel nutzen die Technologie von Mapal. Nun hat die Firma „Thames Water“ aus London Interesse gezeigt und prüft zurzeit die Möglichkeit einer Verwendung des Systems in Großbritannien. Mapal konzentriert sich im Moment auf Märkte in Großbritannien, Südafrika und Peru. Sie bietet letztlich ein Geschäft, bei dem beide Seiten nur gewinnen können.


Foto: MFA

„Wir installieren das System auf eigene Kosten“, erklärt Zeev Fisher, Business Development Manager bei Mapal. Der Kunde bezahlt für die Verwendung des Systems durch Energieeinsparungen, die mit uns geteilt werden." Dies sei ein attraktives Modell für Investment Fonds, so Fisher, ähnlich wie Modelle für Softwarelizenzen in der IT-Branche.

Die Firma Mapal mit Sitz in Nesher wurde 2007 gegründet und beschäftigt acht Mitarbeiter. Großer Vorteil der Firma ist, dass die Technologie keinen komplexen Aufbau oder große Investitionen erfordert.

Die Firma vertreibt auch ein tragbares Modell, das nach Naturkatastrophen wie etwa in Haiti oder Japan angewendet werden kann. Innerhalb von einer Woche kann hiermit ein energieeffizientes Abwassersystem in Betrieb genommen werden. Dies kann die Ausbreitung von Krankheiten verhindern und die Zeit des Wiederaufbaus erleichtern.

(Außenministerium des Staates Israel, 04.07.11)
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Regierung erwägt Sonntag als zusätzlichen Ruhetag
Der israelische Ministerpräsident Binyamin Netanyahu hat am Montag den Vorsitzenden des Nationalen Wirtschaftsrates damit beauftragt, die Möglichkeit zu prüfen, den Sonntag als zusätzlichen Ruhetag in Israel einzuführen.

Der Vorschlag sieht vor, dass Samstag und Sonntag offizielle Ruhetage sein sollen, während der Freitag als halber Arbeitstag gelten soll.

Der Vorschlag wurde vor einigen Monaten von Silvan Shalom, Minister für Regionale Entwicklung, eingebracht. Dieser erklärte dazu, die israelische Wirtschaft würde von einem langen Wochenende profitieren, wie es im Rest der westlichen Welt üblich ist.

„Wer global denkt, muss das Modell eines ‚langen Wochenendes‘ von Samstag und Sonntag einführen. Viele andere Länder auf der Welt haben dies bereits getan, etwa Indien, China, Japan und muslimische Länder wie die Türkei, Marokko, Tunesien und andere“, so Shalom. Er fügte hinzu: „Beinahe 75% der Weltbevölkerung arbeiten nach diesem Modell, und Israel muss sich anschließen und zusammen mit der Welt arbeiten.“

(Ynet, 05.07.11)
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Events
„Aktuelle Formen der Israelfeindschaft – Boykott – Blockadebrecher – Massensturm der Grenzen – einseitige Staatsausrufung“

Gespräch mit Ulrich Sahm

Moderation: Maya Zehden - Pressesprecherin der Jüdischen Gemeinde zu Berlin

Die Veranstaltung befasst sich mit der Diffamierungskampagne gegen Israel und verschiedenen Versuchen, den Staat Israel zu delegitimieren.

Ulrich W. Sahm wurde 1950 in Bonn als Sohn eines deutschen Diplomaten geboren. Studium der evangelischen Theologie, Judaistik und Linguistik in Deutschland, 1970 Studium der Hebräischen Literatur in Jerusalem. Seit 1975 Nahost-Korrespondent für deutsche Medien mit Sitz in Jerusalem.

Datum: Montag, 11. Juli 2011
Uhrzeit: 19.00 Uhr
Ort: Großer Saal der Neuen Synagoge, Oranienburger Straße 28-30, 10117 Berlin

Organisation und Kontakt:
Levi Salomon, Beauftragter der Jüdischen Gemeinde zu Berlin für die Bekämpfung des Antisemitismus, Vorsitzender des Jüdischen Forums für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA), Oranienburger Straße 28-30, 10117 Berlin
Email: levi.salomon@gmail.com

Eine Kooperationsveranstaltung der Deutsch-Israelischen Gesellschaft Berlin und Potsdam, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin und des Jüdischen Forum für Demokratie und gegen Antisemitismus (JFDA).

Weitere Informationen und Termine weiterer Veranstaltungen mit Ulrich Sahm: http://www.usahm.de/Sahminfo/kuenftig3.htm

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Wir vergessen dich nicht
Der israelische Soldat Gilad Shalit wurde vor 1836 Tagen von der Terrororganisation Hamas in den Gaza-Streifen entführt. Er befindet sich noch immer in Geiselhaft.
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