Newsletter der Botschaft des Staates Israel - Berlin

   Freitag, 17. März 2006
  
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(1) Das Ministerium für Landwirtschaft: im Süden werden Hunderttausende Hühner getötet
(2) Erster Feldwebel Ido Shapira von Kugel der eigenen Truppen getroffen
(3) Die 17. Knesset-Wahlen 2006 haben begonnen
(4) 11 Tage bis zu den Wahlen: 25 Mandate sind noch offen
(5) Hintergrund zu den vorgezogenen Wahlen zur 17. Knesset
(6) Die Gesetzesgrundlage für das Wahlsystem
(7) Wer kann an den Wahlen teilnehmen?
(8) Parteienfinanzierung und zentraler Wahlausschuss
(9) Sitzverteilung und Regierungsbildung
(10) Allgemeine Angaben zur Wahl der 17. Knesset
(11) Das Wetter in Israel
(12) Wechselkurse
(1) Das Ministerium für Landwirtschaft: im Süden werden Hunderttausende Hühner getötet

Die Koordinatoren des landwirtschaftlichen Betriebes in den Kibbuzim Ain Hashlosha, Kisufim und Nirim haben heute Morgen (Freitag) vom Veterinärdienst des Landwirtschaftsministeriums die telefonische Aufforderung erhalten, sich in Folge der Ausbreitung der Vogelgrippe auf die Tötung von Hunderttausenden Hühnern vorzubereiten. Anscheinend handelt es sich in Ain Hashlosha um den tödlichen Typ des Virus. In Kisufim werden 200.000 Hühner getötet, in Nirim 40.000 und in Ain Hashlosha 36.000. Die offiziellen Verfügungen zur Keulung stehen noch aus.

Das Landwirtschaftsministerium geht immer mehr zu der Annahme über, dass es sich bei dem im Kibbuz Ain Hashlosha und in der Ortschaft Huliat im westlichen Negev entdeckten Vogelgrippenvirus um den tödlichen Erreger H5N1 handelt. Außer über diesen beiden Ortschaften wurde heute Morgen auch über den Kibbutz Nachschon und auch die Kibbuzim Nirim und Kisufim, die sich in einem Radius von ca. drei Kilometern von Ain Hashlosha befinden, eine Quarantäne verhängt.
Das relativ wenig verlässliche (PCR) Ergebnis der Laboruntersuchung weist auf den tödlichen Virus in Ain Hashlosha hin, doch wurde in der Ortschaft Huliat der Bestandteil H, nicht aber der Bestandteil N gefunden. Die vollständigen Ergebnisse werden im Laufe des Tages erwartet.
In der Zwischenzeit ist bekannt geworden, dass fünf Bewohner des Kibbutz Ain Hashlosha in das Soroka Krankenhaus in Beer Sheeva eingeliefert wurden, da der Verdacht besteht, dass sie Kontakt mit infizierten Vögeln hatten.
Es werden in den nächsten Stunden wahrscheinlich Hunderttausende Vögel getötet werden müssen. (17.3.06, ynet)



(2) Erster Feldwebel Ido Shapira von Kugel der eigenen Truppen getroffen

Nach den ersten Ergebnissen der Untersuchung des Kommandeurs der Zentralfront hat sich herausgestellt, dass es unmöglich ist, dass Ido Shapira von dem Feuer der gesuchten Terroristen, die sich in dem umstellten Haus verbarrikadiert hatten, getroffen wurde. Die Zahal setzt ihre Untersuchungen fort. (17.03.06, ynet)



(3) Die 17. Knesset-Wahlen 2006 haben begonnen

4500 offizielle Vertreter des Staates Israel im Ausland haben in 92 diplomatischen Vertretungen ihre demokratische Pflicht erfüllt. Die kleinste Wählerzahl mit 9 Stimmen gab es in Nouakchott (Mauretanien), die größte mit 800 in New York (USA). In Deutschland wurden mit 106 Stimmen von 150 Wahlberechtigten die drittmeisten Stimmen nach New York und Washington (USA) abgegeben.
In Canberra (Australien) wurde als erstes, in Los Angeles (USA) wurde als letztes gewählt.

FOTO: Botschafter Stein bei der Stimmabgabe in der Botschaft des Staates Israel in Berlin am 16. März 2006



(4) 11 Tage bis zu den Wahlen: 25 Mandate sind noch offen

Während nur 11 Tage bis zur Entscheidung bleiben, zeigt sich, dass eine der großen Geschichten der Wahlen 2006 der große Anteil der Unentschlossenen ist. Aus einer Umfrage der Zeitung „Yediot Ahronot“, die heute Morgen (Freitag) veröffentlicht wurde, geht hervor, dass ein Fünftel der Wahlberechtigten (21 %) sich als „treibende Stimmen“ definieren. Diese Stimmen entsprechen nicht weniger als 25 Mandaten. Eine nicht weniger interessante Tatsache ist, dass Frauen den Löwenanteil der Unentschlossenen (63 %) darstellen, der Rest sind Männer.

63 Prozent der in der Umfrage Interviewten, welche das Dahaf Institut unter der Leitung von Dr. Mina Tzemach durchgeführt hatte, sagten, dass sie sich sicher seien, an der Wahl teilzunehmen. Dies ist ein besonders niedriger Anteil. Bei den Wahlen 2003 lag die Wahlbeteiligung in Israel über 74,5 % und das war die niedrigste Wahlbeteiligung in der Geschichte Israels. 13 Prozent denken, dass sie wählen werden, doch die Erfahrung in der Vergangenheit hat gezeigt, dass nur die, die sich sicher sind zu wählen, auch ihr demokratisches Recht nutzen. Wer nur „denkt, dass er wählen wird“, wird mit großer Wahrscheinlichkeit zuhause bleiben oder shoppen gehen.

Auch in den Reihen der sicheren Wähler sagen nur 21 Prozent, dass sie sich noch nicht entschieden haben, für wen sie stimmen werden. Ein Teil der unentschlossenen Wähler tendiert zu einer bestimmten Partei und so setzten die Organisatoren der Umfrage diese etwas unter Druck, woraufhin genauere Angaben erzielt wurden. Somit blieben 11 Prozent übrig, die „wirklich“ noch unentschlossen sind. Genau diese Wähler versuchte man mit Hilfe spezifischerer Fragen zu spalten: zwischen welchen Parteien schwanken sie? Welcher Partei fühlen sie sich näher? Wer ist ihrer Meinung nach in der Lage als Ministerpräsident zu amtieren? Und es wird auch überprüft, für wen die Befragten bei vorherigen Wahlen gestimmt haben.
So gelang es, weitere 8,2 % der Treibenden zu knacken. Danach blieben noch drei Prozent, die man zwischen den verschiedenen Parteien größengemäß aufteilte. Ursprünglich erhält Kadima 32 Mandate, die Arbeitspartei 15, der Likud 11, Shas 10, Israel Beteinu, Yahadut Hatora und Mafdal-Ha Ihud Haleumi jeweils 6 Mandate.

Die Umfrage lieferte weitere interessante Tatsachen. Die Partei der Rentner ist mit 1,4 % der Stimmen der Befragten der Knesset am nächsten (die Prozenthürde liegt bei 2 %). Ihr folgt Ale Yarok mit 1,2 %. Ehud Olmert gilt als derjenige, der am ehesten für das Amt des Ministerpräsidenten geschaffen ist (35 %), Netanyahu steht an zweiter (29 %) und Amir Peretz an dritter Stelle (16 %). Mehr als die Hälfte der Wähler (52 %) unterstützen den zweiten Abkopplungsplan Olmerts. (17.03.06, ynet)



(5) Hintergrund zu den vorgezogenen Wahlen zur 17. Knesset

Am 8. Dezember 2005 unterzeichnete der israelische Staatspräsident, Moshe Katsav, den Auftrag zur Auflösung der Knesset. Entsprechend dem Grundgesetz („Die Regierung (2001)“) gilt die derzeitige Regierung nun als Übergangsregierung. Vor dem Auslaufen einer 90-Tage-Frist finden die Wahlen zur 17. Knesset am 28. März 2006 statt.

Allgemeines zum Wahlsystem

Die Knesset, Israels Parlament, ist mit ihren 120 Abgeordneten die Legislative des Staates. Für eine absolute Mehrheit sind 61 Mandate notwendig.

Israels Wahlsystem basiert auf einem landesweiten Verhältniswahlsystem. Das heißt, die Anzahl der gewählten Abgeordneten ist proportional zur Anzahl der Wähler, die für diese stimmen. Es besteht eine 2% Sperrklausel, die die Parteien überwinden müssen, um in die Knesset gewählt zu werden.

Bei so genannten Vorwahlen („Primaries“) einiger Parteien werden die Kandidaten für die Liste gewählt, die wiederum für die Wahlen eingereicht wird. Andere Parteien wählen ihre Kandidaten ausschließlich durch die zentrale Organisation der Partei. Bei den ultra-orthodoxen Parteien wählen die jeweiligen geistlichen Führer die Kandidaten für die Liste.
Bei der Wahl selbst stimmen die Wähler dann für eine Partei und nicht für einen speziellen Kandidaten einer Partei.
Nach der Wahl werden die Mandate an die Kandidaten der jeweiligen Parteilisten vergeben.

Die Wahlen zur Knesset finden alle vier Jahre statt, allerdings besteht die Möglichkeit, dass die Knesset oder der Ministerpräsident über die Auflösung des Parlaments und somit über vorgezogene Wahlen entscheiden können.
Ebenso wie im deutschen Wahlsystem kann die Opposition gegenüber dem amtierenden Ministerpräsidenten ein konstruktives Misstrauensvotum beantragen und mit einer absoluten Mehrheit einen eigenen Kandidaten zum Ministerpräsidenten wählen.



(6) Die Gesetzesgrundlage für das Wahlsystem

Das Wahlsystem basiert hauptsächlich auf zwei Gesetzen: dem Grundgesetz („Die Knesset von 1958“) und dem Knesset-Wahl-Gesetz (kombinierte Version) von 1969. Seit der Parteiengesetzgebung von 1992 können nur registrierte Parteien eine Liste der Kandidaten einbringen und an den Wahlen teilnehmen.

Die Prinzipien des Wahlsystems

Der allgemeine Rahmen für die Wahlen wurde in Artikel 4 des Grundgesetzes („Die Knesset“) festgelegt. Demzufolge soll die Knesset in allgemeinen, landesweiten, direkten, gleichen, geheimen und proportionalen Wahlen gewählt werden:

Allgemein: Jeder Staatsbürger erhält mit Vollendung des 18. Lebensjahres das aktive und mit vollendetem 21. Lebensjahr das passive Wahlrecht. Der Präsident, der Staatskontrolleur, Richter und höhere Staatsbeamte, der Generalstabschef und hochrangige Offiziere der Streitkräfte sind von einer Kandidatur ausgeschlossen, wenn sie nicht mindestens 100 Tage vor der Wahl von ihrem Amt zurücktreten.
Das israelische Gesetz sieht eine Stimmenabgabe für im Ausland lebende Staatsangehörige nicht vor, und die Abstimmung erfolgt nur auf israelischem Hoheitsgebiet. Die einzige Ausnahme bilden israelische Staatsangehörige, die auf israelischen Schiffen und an israelischen Botschaften und Konsulaten im Ausland tätig sind.

Direkt: Das israelische Parlament, die Knesset, wird direkt von den Wählern gewählt.
Gleich: Alle abgegebenen Stimmen sind gleichwertig.
Geheim: Die Wahl erfolgt durch geheime Abstimmung.
Proportional: Alle Parteien, die mit mehr als 2% der Stimmen gewählt wurden, werden in der Knesset durch eine Anzahl von Mitgliedern vertreten, die zu ihrer Wahlstärke proportional ist.

Die Dauer der Legislaturperioden

Die Knessetwahlen finden alle vier Jahre statt. Die Knesset kann aber auch durch eine absolute Mehrheit über eine Auflösung entscheiden und vorgezogene Wahlen verlangen. Ebenso kann der Ministerpräsident dem Präsidenten empfehlen, vorgezogene Wahlen einzuberaumen. Die Knesset kann diese Initiative allerdings blockieren. Des Weiteren kann die Knesset mit Hilfe einer speziellen Mehrheit ihre Legislaturperiode über die gesetzlich festgelegten vier Jahre hinaus ausdehnen. Dies geschah im Falle der Wahlen zur achten Knesset (1973), die aufgrund des Yom-Kippur-Krieges verzögert wurden.



(7) Wer kann an den Wahlen teilnehmen?

Nur eine im Parteiregister eingetragene Partei oder ein Parteienverbund von zwei oder mehreren Parteien kann eine Liste mit Kandidaten für die Wahlen einreichen und somit an den Wahlen teilnehmen.
Eine Partei kann seiner Liste Körper oder Personen formlos hinzufügen, die  z.B. nicht Mitglieder der Partei sind und nicht als Partei registriert wurden.

Entsprechend dem Grundgesetz („Die Knesset“) kann der Zentrale Wahlausschuss verhindern, dass eine Kandidatenliste an der Wahl teilnimmt, wenn ihre Ziele oder Aktionen eine der Folgenden einschliessen:

Leugnung der Existenz des Staates Israel als Staat des jüdischen Volkes;
Leugnung des demokratischen Charakters des Staates;
Anstiftung zum Rassismus;
Unterstützung des bewaffneten Kampfes eines Staates oder einer Terrororganisation gegen den Staat Israel.



(8) Parteienfinanzierung und zentraler Wahlausschuss

Entsprechend dem Parteien-Finanzierungsgesetz erhalten die teilnehmenden Parteien eine staatliche Wahlkampffinanzierung auf Basis der gewonnenen Mandate der vergangenen Wahl sowie der gewonnenen Mandate der aktuellen Wahl.
Parteien, die in Israel an Wahlen teilnehmen, dürfen Spenden nur bis zu einer, von der Gesetzgebung vorgeschriebenen, bestimmten Summe entgegennehmen.

Das Zentrale Wahlkomitee steht unter dem Vorsitz eines Gremiums des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem und schließt Vertreter der in der Knesset vertretenen Parteien ein. Das Zentrale Wahlkomitee ist für die Durchführung und Kontrolle der Wahlen verantwortlich.



(9) Sitzverteilung und Regierungsbildung

Die Sitze werden im Verhältnis zum prozentualen Anteil einer Partei am landesweiten Gesamtergebnis vergeben. Um die Anzahl der Stimmen festzulegen, die für ein Mandat erforderlich sind, wird die Summe aller abgegebenen gültigen Stimmen derjenigen Parteien, die die Prozenthürde erreicht haben, durch 120 geteilt. Überschüssige Stimmen, die für einen vollständigen Sitz nicht mehr ausreichen, werden auf die Parteien mit den meisten Wählern pro Sitz verteilt. Die Methode ist allgemein als Hagenbach-Bischoff (de-Hondt)-Methode bekannt und wird in Israel Bader-Ofer-Methode genannt. Vor den Wahlen können zwei Parteien Vereinbarungen über die Verteilung der überschüssigen Stimmen treffen.

Die Regierung (Ministerkabinett) ist die Exekutive des Staates. Zu ihren Aufgaben gehören innen- und außenpolitische Angelegenheiten, inklusive Sicherheit und Verteidigung.
Nach Beratungen mit den Parteien, die in die Knesset eingezogen sind, beauftragt der Staatspräsident einen Abgeordneten der Knesset mit der Regierungsbildung. Dieser Abgeordnete ist in der Regel der Vorsitzende der Partei mit der größten Mehrheit in der Knesset oder der Vorsitzende einer Partei, die eine Koalition mit mehr als 60 Mitgliedern anführt.

Der Abgeordnete hat 28 Tage Zeit, eine Regierung zu bilden. Gegebenenfalls kann der Staatspräsident die Frist verlängern, aber nicht mehr als um 14 Tage.

Eine Regierung braucht eine Mehrheit von mindestens 61 von 120 Knesset-Sitzen. Noch nie hat in der Knesset eine Partei ausreichend Sitze erlangt, um alleine eine Regierung zu bilden. Alle bisherigen israelischen Regierungen haben sich aus Koalitionen verschiedener Parteien zusammengesetzt.

Sobald eine Regierung gebildet ist, muss der designierte Ministerpräsident die Regierung binnen 45 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung der offiziellen Wahlergebnisse in der Knesset vorstellen. Er stellt die Zusammensetzung der Regierung vor, ihre politischen Grundzüge sowie die Verteilung der Regierungsfunktionen unter den Ministern. Danach stellt der Ministerpräsident die Vertrauensfrage. Die Regierung ist gebildet, wenn eine Mehrheit von 61 Knessetabgeordneten das Vertrauen ausgesprochen hat. Danach nehmen die Minister ihre Arbeit auf.



(10) Allgemeine Angaben zur Wahl der 17. Knesset

Anzahl der Stimmberechtigten 5.014.622
Anzahl der Wahllokale gesamt 8.280
Davon Wahllokale für Wahlberechtigte mit eingeschränkter Mobilität 1.186
Anzahl der Wahllokale in Krankenhäusern 188
Anzahl der Wahllokale in diplomatischen Vertretungen im Ausland 92



(11) Das Wetter in Israel

Heiter bis wolkig, am Wochenende wärmer und freundlicher.

Jerusalem: 8-14°C
Tel Aviv: 11-19°C
Haifa: 11-19°C
Be’er Sheva: 10-20°C
Am Toten Meer: 14-24°C
Eilat: 16-25°C



(12) Wechselkurse

1 € - 5.6769 NIS (+0.153%)
1 CHF – 3.6116 NIS (-0.284%)
1 £ - 8.1872 NIS (-0.169%)
1 $ - 4.666 NIS (-0.597%)
(Bank of Israel, 17.03.06)



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