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(1) Das Ministerium für
Landwirtschaft: im Süden werden Hunderttausende Hühner
getötet
Die Koordinatoren des landwirtschaftlichen Betriebes in den
Kibbuzim Ain Hashlosha, Kisufim und Nirim haben heute Morgen
(Freitag) vom Veterinärdienst des Landwirtschaftsministeriums die
telefonische Aufforderung erhalten, sich in Folge der Ausbreitung
der Vogelgrippe auf die Tötung von Hunderttausenden Hühnern
vorzubereiten. Anscheinend handelt es sich in Ain Hashlosha um den
tödlichen Typ des Virus. In Kisufim werden 200.000 Hühner getötet,
in Nirim 40.000 und in Ain Hashlosha 36.000. Die offiziellen
Verfügungen zur Keulung stehen noch aus.
Das Landwirtschaftsministerium geht immer mehr zu der Annahme
über, dass es sich bei dem im Kibbuz Ain Hashlosha und in der
Ortschaft Huliat im westlichen Negev entdeckten Vogelgrippenvirus um
den tödlichen Erreger H5N1 handelt. Außer über diesen beiden
Ortschaften wurde heute Morgen auch über den Kibbutz Nachschon und
auch die Kibbuzim Nirim und Kisufim, die sich in einem Radius von
ca. drei Kilometern von Ain Hashlosha befinden, eine Quarantäne
verhängt. Das relativ wenig verlässliche (PCR) Ergebnis der
Laboruntersuchung weist auf den tödlichen Virus in Ain Hashlosha
hin, doch wurde in der Ortschaft Huliat der Bestandteil H, nicht
aber der Bestandteil N gefunden. Die vollständigen Ergebnisse werden
im Laufe des Tages erwartet. In der Zwischenzeit ist bekannt
geworden, dass fünf Bewohner des Kibbutz Ain Hashlosha in das Soroka
Krankenhaus in Beer Sheeva eingeliefert wurden, da der Verdacht
besteht, dass sie Kontakt mit infizierten Vögeln hatten. Es
werden in den nächsten Stunden wahrscheinlich Hunderttausende Vögel
getötet werden müssen. (17.3.06, ynet)
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(4) 11 Tage bis
zu den Wahlen: 25 Mandate sind noch offen
Während nur 11 Tage bis zur Entscheidung bleiben, zeigt sich,
dass eine der großen Geschichten der Wahlen 2006 der große Anteil
der Unentschlossenen ist. Aus einer Umfrage der Zeitung „Yediot
Ahronot“, die heute Morgen (Freitag) veröffentlicht wurde, geht
hervor, dass ein Fünftel der Wahlberechtigten (21 %) sich als
„treibende Stimmen“ definieren. Diese Stimmen entsprechen nicht
weniger als 25 Mandaten. Eine nicht weniger interessante Tatsache
ist, dass Frauen den Löwenanteil der Unentschlossenen (63 %)
darstellen, der Rest sind Männer.
63 Prozent der in der Umfrage Interviewten, welche das Dahaf
Institut unter der Leitung von Dr. Mina Tzemach durchgeführt hatte,
sagten, dass sie sich sicher seien, an der Wahl teilzunehmen. Dies
ist ein besonders niedriger Anteil. Bei den Wahlen 2003 lag die
Wahlbeteiligung in Israel über 74,5 % und das war die niedrigste
Wahlbeteiligung in der Geschichte Israels. 13 Prozent denken, dass
sie wählen werden, doch die Erfahrung in der Vergangenheit hat
gezeigt, dass nur die, die sich sicher sind zu wählen, auch ihr
demokratisches Recht nutzen. Wer nur „denkt, dass er wählen wird“,
wird mit großer Wahrscheinlichkeit zuhause bleiben oder shoppen
gehen.
Auch in den Reihen der sicheren Wähler sagen nur 21 Prozent, dass
sie sich noch nicht entschieden haben, für wen sie stimmen werden.
Ein Teil der unentschlossenen Wähler tendiert zu einer bestimmten
Partei und so setzten die Organisatoren der Umfrage diese etwas
unter Druck, woraufhin genauere Angaben erzielt wurden. Somit
blieben 11 Prozent übrig, die „wirklich“ noch unentschlossen sind.
Genau diese Wähler versuchte man mit Hilfe spezifischerer Fragen zu
spalten: zwischen welchen Parteien schwanken sie? Welcher Partei
fühlen sie sich näher? Wer ist ihrer Meinung nach in der Lage als
Ministerpräsident zu amtieren? Und es wird auch überprüft, für wen
die Befragten bei vorherigen Wahlen gestimmt haben. So gelang es,
weitere 8,2 % der Treibenden zu knacken. Danach blieben noch drei
Prozent, die man zwischen den verschiedenen Parteien größengemäß
aufteilte. Ursprünglich erhält Kadima 32 Mandate, die Arbeitspartei
15, der Likud 11, Shas 10, Israel Beteinu, Yahadut Hatora und
Mafdal-Ha Ihud Haleumi jeweils 6 Mandate.
Die Umfrage lieferte weitere interessante Tatsachen. Die Partei
der Rentner ist mit 1,4 % der Stimmen der Befragten der Knesset am
nächsten (die Prozenthürde liegt bei 2 %). Ihr folgt Ale Yarok mit
1,2 %. Ehud Olmert gilt als derjenige, der am ehesten für das Amt
des Ministerpräsidenten geschaffen ist (35 %), Netanyahu steht an
zweiter (29 %) und Amir Peretz an dritter Stelle (16 %). Mehr als
die Hälfte der Wähler (52 %) unterstützen den zweiten
Abkopplungsplan Olmerts. (17.03.06, ynet)
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(5) Hintergrund
zu den vorgezogenen Wahlen zur 17. Knesset
Am 8. Dezember 2005 unterzeichnete der israelische
Staatspräsident, Moshe Katsav, den Auftrag zur Auflösung der
Knesset. Entsprechend dem Grundgesetz („Die Regierung (2001)“) gilt
die derzeitige Regierung nun als Übergangsregierung. Vor dem
Auslaufen einer 90-Tage-Frist finden die Wahlen zur 17. Knesset am
28. März 2006 statt.
Allgemeines zum Wahlsystem
Die Knesset, Israels Parlament, ist mit ihren 120 Abgeordneten
die Legislative des Staates. Für eine absolute Mehrheit sind 61
Mandate notwendig.
Israels Wahlsystem basiert auf einem landesweiten
Verhältniswahlsystem. Das heißt, die Anzahl der gewählten
Abgeordneten ist proportional zur Anzahl der Wähler, die für diese
stimmen. Es besteht eine 2% Sperrklausel, die die Parteien
überwinden müssen, um in die Knesset gewählt zu werden.
Bei so genannten Vorwahlen („Primaries“) einiger Parteien werden
die Kandidaten für die Liste gewählt, die wiederum für die Wahlen
eingereicht wird. Andere Parteien wählen ihre Kandidaten
ausschließlich durch die zentrale Organisation der Partei. Bei den
ultra-orthodoxen Parteien wählen die jeweiligen geistlichen Führer
die Kandidaten für die Liste. Bei der Wahl selbst stimmen die
Wähler dann für eine Partei und nicht für einen speziellen
Kandidaten einer Partei. Nach der Wahl werden die Mandate an die
Kandidaten der jeweiligen Parteilisten vergeben.
Die Wahlen zur Knesset finden alle vier Jahre statt, allerdings
besteht die Möglichkeit, dass die Knesset oder der Ministerpräsident
über die Auflösung des Parlaments und somit über vorgezogene Wahlen
entscheiden können. Ebenso wie im deutschen Wahlsystem kann die
Opposition gegenüber dem amtierenden Ministerpräsidenten ein
konstruktives Misstrauensvotum beantragen und mit einer absoluten
Mehrheit einen eigenen Kandidaten zum Ministerpräsidenten
wählen.
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(6) Die
Gesetzesgrundlage für das Wahlsystem
Das Wahlsystem basiert hauptsächlich auf zwei Gesetzen: dem
Grundgesetz („Die Knesset von 1958“) und dem Knesset-Wahl-Gesetz
(kombinierte Version) von 1969. Seit der Parteiengesetzgebung von
1992 können nur registrierte Parteien eine Liste der Kandidaten
einbringen und an den Wahlen teilnehmen.
Die Prinzipien des Wahlsystems
Der allgemeine Rahmen für die Wahlen wurde in Artikel 4 des
Grundgesetzes („Die Knesset“) festgelegt. Demzufolge soll die
Knesset in allgemeinen, landesweiten, direkten, gleichen, geheimen
und proportionalen Wahlen gewählt werden:
Allgemein: Jeder Staatsbürger erhält mit Vollendung des 18.
Lebensjahres das aktive und mit vollendetem 21. Lebensjahr das
passive Wahlrecht. Der Präsident, der Staatskontrolleur, Richter und
höhere Staatsbeamte, der Generalstabschef und hochrangige Offiziere
der Streitkräfte sind von einer Kandidatur ausgeschlossen, wenn sie
nicht mindestens 100 Tage vor der Wahl von ihrem Amt zurücktreten.
Das israelische Gesetz sieht eine Stimmenabgabe für im Ausland
lebende Staatsangehörige nicht vor, und die Abstimmung erfolgt nur
auf israelischem Hoheitsgebiet. Die einzige Ausnahme bilden
israelische Staatsangehörige, die auf israelischen Schiffen und an
israelischen Botschaften und Konsulaten im Ausland tätig sind.
Direkt: Das israelische Parlament, die Knesset, wird direkt von
den Wählern gewählt. Gleich: Alle abgegebenen Stimmen sind
gleichwertig. Geheim: Die Wahl erfolgt durch geheime
Abstimmung. Proportional: Alle Parteien, die mit mehr als 2% der
Stimmen gewählt wurden, werden in der Knesset durch eine Anzahl von
Mitgliedern vertreten, die zu ihrer Wahlstärke proportional ist.
Die Dauer der Legislaturperioden
Die Knessetwahlen finden alle vier Jahre statt. Die Knesset kann
aber auch durch eine absolute Mehrheit über eine Auflösung
entscheiden und vorgezogene Wahlen verlangen. Ebenso kann der
Ministerpräsident dem Präsidenten empfehlen, vorgezogene Wahlen
einzuberaumen. Die Knesset kann diese Initiative allerdings
blockieren. Des Weiteren kann die Knesset mit Hilfe einer speziellen
Mehrheit ihre Legislaturperiode über die gesetzlich festgelegten
vier Jahre hinaus ausdehnen. Dies geschah im Falle der Wahlen zur
achten Knesset (1973), die aufgrund des Yom-Kippur-Krieges verzögert
wurden.
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(9)
Sitzverteilung und Regierungsbildung
Die Sitze werden im Verhältnis zum prozentualen Anteil einer
Partei am landesweiten Gesamtergebnis vergeben. Um die Anzahl der
Stimmen festzulegen, die für ein Mandat erforderlich sind, wird die
Summe aller abgegebenen gültigen Stimmen derjenigen Parteien, die
die Prozenthürde erreicht haben, durch 120 geteilt. Überschüssige
Stimmen, die für einen vollständigen Sitz nicht mehr ausreichen,
werden auf die Parteien mit den meisten Wählern pro Sitz verteilt.
Die Methode ist allgemein als Hagenbach-Bischoff (de-Hondt)-Methode
bekannt und wird in Israel Bader-Ofer-Methode genannt. Vor den
Wahlen können zwei Parteien Vereinbarungen über die Verteilung der
überschüssigen Stimmen treffen.
Die Regierung (Ministerkabinett) ist die Exekutive des Staates.
Zu ihren Aufgaben gehören innen- und außenpolitische
Angelegenheiten, inklusive Sicherheit und Verteidigung. Nach
Beratungen mit den Parteien, die in die Knesset eingezogen sind,
beauftragt der Staatspräsident einen Abgeordneten der Knesset mit
der Regierungsbildung. Dieser Abgeordnete ist in der Regel der
Vorsitzende der Partei mit der größten Mehrheit in der Knesset oder
der Vorsitzende einer Partei, die eine Koalition mit mehr als 60
Mitgliedern anführt.
Der Abgeordnete hat 28 Tage Zeit, eine Regierung zu bilden.
Gegebenenfalls kann der Staatspräsident die Frist verlängern, aber
nicht mehr als um 14 Tage.
Eine Regierung braucht eine Mehrheit von mindestens 61 von 120
Knesset-Sitzen. Noch nie hat in der Knesset eine Partei ausreichend
Sitze erlangt, um alleine eine Regierung zu bilden. Alle bisherigen
israelischen Regierungen haben sich aus Koalitionen verschiedener
Parteien zusammengesetzt.
Sobald eine Regierung gebildet ist, muss der designierte
Ministerpräsident die Regierung binnen 45 Tagen nach der amtlichen
Veröffentlichung der offiziellen Wahlergebnisse in der Knesset
vorstellen. Er stellt die Zusammensetzung der Regierung vor, ihre
politischen Grundzüge sowie die Verteilung der Regierungsfunktionen
unter den Ministern. Danach stellt der Ministerpräsident die
Vertrauensfrage. Die Regierung ist gebildet, wenn eine Mehrheit von
61 Knessetabgeordneten das Vertrauen ausgesprochen hat. Danach
nehmen die Minister ihre Arbeit auf.
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