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(2) UN-Verdacht: Iran setzt Atomwaffenprogramm an zwei Militärstützpunkten fort
Beobachter der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) der Vereinten Nationen (UN) haben um Zutritt zu zwei militärischen Stützpunkten im Iran gebeten, da Geheimdienstinformationen darauf hindeuten, dass der Iran die Entwicklung von Nuklearwaffen trotz seiner Verpflichtung, die Nuklearpläne einzufrieren, fortsetzt. Dies berichtete gestern die amerikanische Zeitung „New York Times“. Die Verpflichtung zur Aufgabe des Nuklearprogramms wurde in dieser Woche durch ein Abkommen zwischen der IAEA und dem Iran geregelt.
Die beiden Stützpunkte, von denen die Rede ist, wurden bereits in der Vergangenheit wegen nuklearer Aktivitäten verdächtigt. Der erste ist Farajin, eine riesige Basis der iranischen Militärindustrie südöstlich von Teheran. Nach Angaben der Agentur weisen aktuelle Satellitenaufnahmen darauf hin, dass dort Explosionen konventioneller Sprengstoffe in enormen Mengen durchgeführt werden, die eine nukleare Reaktion erfordern. Der zweite Stützpunkt ist Lawisan 2, eine relativ neue Basis innerhalb Teherans.
Im vergangenen Monat berichtete die iranische Oppositionsgruppe „Iranische nationale Widerstandsbewegung“, dass dort Vorbereitungen zur Anreicherung von Uran getroffen würden. Diplomatische Quellen betonen, dass derzeit auch Dokumente vorliegen sollen, die bestätigen, dass Material zur Anreicherung von Uran von dem Stützpunkt gekauft wurde.
Der Generalsekretär der IAEA, Muhammad Al-Baradei, sagte, dass er den Iran immer wieder um Zutritt zu diesen Stätten gebeten habe, dies aber verweigert wurde. Der Iran verteidigt seine Absage durch seine Interpretation des Abkommens zwischen der IAEA und dem Iran, wonach die Behörde Beweise für die Tätigkeiten im Nuklearbereich vorlegen müsse, um die Genehmigung für eine Besichtigung der militärischen Einrichtung zu erhalten. Doch das Zusatzprotokoll der Konvention zur Verhinderung der Ausbreitung von Atomwaffen, das der Iran unterzeichnet hat, legt fest, dass die Beobachter jeden Stützpunkt besichtigen dürfen. (Ha’aretz)
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